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Oranger Zug in Bahnhof Locarno

Glossar

Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Infrastrukturen von Eisenbahnen, Seilbahnen, Trolleybussen sowie der Schifffahrt, geführt vom BAV. Entspricht einem Baubewilligungsverfahren.

Scheitert bei Trassenkonflikten die Koordination, trifft die TVS die Zuteilungs- und Ablehnungsentscheide. Sie tut dies auf Basis der geltenden Prioritätenregeln, welche im Eisenbahngesetz (EBG), in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und der Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang (NZV-BAV) festgehalten sind.

Vertrag zwischen einem Antragsteller und einer Infrastrukturbetreiberin. Die Infrastrukturbetreiberin sichert dem Antragsteller über eine Bestellperiode hinaus Kapazitäten zu, der Antragsteller verspricht die Bestellung dieser Kapazitäten. Kapazitäten sind nicht exakt definierte Trassen, sondern die Gewähr, innerhalb einer zu vereinbarenden Bandbreite Trassenangebote zu erhalten.

Umfasst - in Abgrenzung vom Fern-, Orts- und (rein) touristischen Verkehr - den Personenverkehr innerhalb einer Region, einschliesslich S-Bahnen und Groberschliessung von Ortschaften, sowie den Personenverkehr mit benachbarten, auch ausländischen Regionen, beispielsweise Busverbindung in periphere Täler. Der regionale Personenverkehr wird gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten

Angebot im begleiteten kombinierten Verkehr, mit welchem ganze Lastwagen per Bahn über die Gotthard- oder Lötschberg-Simplonachse transportiert werden (inkl. Begleitwagen für Chauffeure).

Alle Eisenbahnfahrzeuge, d.h. Lokomotiven, Wagen und Triebzüge

Die Sicherheitsbescheinigung im Eisenbahnverkehr bestätigt, dass das Unternehmen aufgrund seiner Organisation mit bestimmtem Personal und entsprechenden Fahrzeugen sicher auf einer fremden Infrastruktur fahren kann.

Die Eisenbahninfrastruktur wird im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms schrittweise ausgebaut. Dieses wird vom Bund unter Einbezug der Kantone der jeweiligen Planungsregionen und der betroffenen Eisenbahnunternehmen periodisch nachgeführt. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht zum Stand des Ausbaus, zu notwendigen Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms und zum nächsten geplanten Ausbauschritt vor.

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