Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung auf dem normalspurigen interoperablen Bahnnetz der Schweiz sowie auf den Strecken Emmenbrücke-Hübeli - Lenzburg und Zürich-Selnau - Zürich Giesshübel (Abzweigung). Dies beinhaltet in erster Linie die Planung des Jahresfahrplans sowie unterjährige Ergänzungen und Anpassungen bis hin zu operativen Bestellungen im Tagesgeschäft. Die TVS plant den Fahrplan jedoch nicht selber, sondern beauftragt die 13 Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) in ihrem Zuständigkeitsbereich mit der Erarbeitung von Fahrplan- bzw. Trassierungsentwürfen auf ihren Netzen. Mit der Trassenzuteilung genehmigt sie die von den ISB erarbeiteten Fahrplanentwürfe.
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion, welche nach regulatorischen Vorgaben erfolgt und die Bedürfnisse der Netznutzer über alle Verkehrsarten bestmöglich berücksichtigt. Die Fahrplanerstellung erfolgt in mehreren Schritten, in denen Konzepte von langer Hand geplant und im Laufe der Zeit immer detaillierter konkretisiert werden.
Die TVS nimmt in all diesen Schritten teil. So wird sie bereits in die strategische Planung des Bundes einbezogen und sie wirkt in der mittelfristigen Planung mit. Die TVS nimmt Stellung zu den Entwürfen des Netznutzungskonzepts und der Netznutzungspläne und publiziert die Trassenkataloge für den alpenquerenden Transitgüterverkehr.
Der Fahrplan kann Änderungen erfahren. Meist sind dafür baubedingte temporäre Kapazitätseinschränkungen oder Betriebsstörungen der Auslöser. Werden bei solchen Kapazitätsreduktionen Ersatzfahrpläne erforderlich, begleitet die TVS deren Erarbeitung und stellt die diskriminierungsfreie Planung sicher und teilt die Trassen zu.
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