Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbständig und führt eine eigene Rechnung. Die Rolle des Eigentümers wird vom eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wahrgenommen.
Die TVS hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2021 als Nachfolgeorganisation der Trasse Schweiz AG aufgenommen, welche im paritätischen Eigentum der SBB, der BLS, der Schweizerischen Südostbahn SOB und des Verbands öffentlicher Verkehr VöV war. Das Personal wurde von der Trasse Schweiz AG übernommen. Mit diesem im Rahmen der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur vorgenommenen Wechsel der Eigentümerschaft wird die Unabhängigkeit der Trassenvergabestelle weiter gestärkt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind für die unternehmerische Führung der TVS verantwortlich. Der Verwaltungsrat verfügt über fundierte Erfahrung und Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensführung, Eisenbahnwesen, Verkehrsrecht sowie der Bundesverwaltung. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in Artikel 9i des Eisenbahngesetzes (EBG) festgelegt.
Mitglieder
Die TVS beschäftigt derzeit 15 Mitarbeitende. Die ausgewiesenen Fachleute haben ihr erforderliches Wissen durch frühere Tätigkeiten bei verschiedenen Bahnen erworben.
Organigramm