Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Der grenzüberschreitende Bahngüterverkehr ist auf attraktive und bedarfsgerechte Trassenangebote angewiesen. Die Europäische Union schuf mit der Verordnung 913/2010 „zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr“ elf Güterverkehrskorridore. Die ISB und Trassenvergabestellen sind verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten, grenzüberschreitend durchgehende und marktgerechte Trassen anzubieten und den Trassenbestellprozess zu vereinfachen. Zwar ist die Schweiz nicht Mitglied der EU. Da unser Land aber mitten in Europa liegt, wirkt die Schweiz in den Korridoren Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer mit.
Je Korridor erarbeiten die beteiligten ISB und Trassenvergabestellen einen Trassenkatalog, welcher marktgerechte und grenzüberschreitend abgestimmte Trassenangebote für den Güterverkehr beinhaltet. Diese vorkonstruierten Trassen werden durch einen Korridor-OneStopShop im Auftrag der beteiligten ISB und Trassenvergabestellen vergeben. Sie haben bei der Trassenvergabe eine erhöhte Priorität.
Basierend auf der EU-Verordnung 913/2010 bestehen für den Betrieb dieser Korridore spezifische Gremien sowohl auf Stufe der Ministerien wie auch der betroffenen ISB und Trassenvergabestellen.
Die TVS ist Mitglied in den Leitorganen (Verwaltungsrat) der beiden Korridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer und engagiert sich in mehreren Arbeitsgruppen. Die EVU und Terminalbetreiber sind über Begleitgremien einbezogen und können ihre Bedürfnisse einbringen.
Links Korridor Rhein - Alpen Korridor Nordsee - Mittelmeer