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Oranger Zug in Bahnhof Locarno

Güterverkehrskorridore

Der grenzüberschreitende Bahngüterverkehr ist auf attraktive und bedarfsgerechte Trassenangebote angewiesen. Die Europäische Union schuf mit der Verordnung 913/2010 „zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr“ elf Güterverkehrskorridore. Die ISB und Trassenvergabestellen sind verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten, grenzüberschreitend durchgehende und marktgerechte Trassen anzubieten und den Trassenbestellprozess zu vereinfachen. Zwar ist die Schweiz nicht Mitglied der EU. Da unser Land aber mitten in Europa liegt, wirkt die Schweiz in den Korridoren Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer mit.

Je Korridor erarbeiten die beteiligten ISB und Trassenvergabestellen einen Trassenkatalog, welcher marktgerechte und grenzüberschreitend abgestimmte Trassenangebote für den Güterverkehr beinhaltet. Diese vorkonstruierten Trassen werden durch einen Korridor-OneStopShop im Auftrag der beteiligten ISB und Trassenvergabestellen vergeben. Sie haben bei der Trassenvergabe eine erhöhte Priorität.

Basierend auf der EU-Verordnung 913/2010 bestehen für den Betrieb dieser Korridore spezifische Gremien sowohl auf Stufe der Ministerien wie auch der betroffenen ISB und Trassenvergabestellen.

Die TVS ist Mitglied in den Leitorganen (Verwaltungsrat) der beiden Korridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer und engagiert sich in mehreren Arbeitsgruppen. Die EVU und Terminalbetreiber sind über Begleitgremien einbezogen und können ihre Bedürfnisse einbringen.

 Links
Korridor Rhein - Alpen
Korridor Nordsee - Mittelmeer

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