Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Korridor für einen wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr
Die Dynamik des internationalen Schienengüterverkehrs hängt von einem attraktiven und marktgerechten Trassenangebot ab. Im Rahmen der Verordnung 913/2010 über „die Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehrʺ hat die Europäische Union 9 europäische Schienengüterverkehrskorridore eingerichtet, von denen einer die Schweiz über die beiden Alpentransversalen durchquert.
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, ist sie aufgrund ihrer zentralen Lage in Europa am Korridor Nordsee–Rhein–Mittelmeer (NSRM) beteiligt. Die Führung des NSRM-Korridors gliedert sich in zwei Gremien: den Exekutivausschuss, der sich aus Vertretern der Ministerien zusammensetzt (Exbo) und bei dem das Bundesamt für Verkehr gemeinsam mit Belgien den Co-Vorsitz innehat, sowie den Verwaltungsrat, in dem die Infrastrukturbetreiber und die für die Trassenzuweisung zuständigen Stellen der betreffenden Länder vertreten sind. Die nationalen Vertreter in den beiden Gremien sind jeweils verpflichtet, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, durchgehende sowie den Marktanforderungen entsprechende internationale Trassen anzubieten, das Bestellverfahren für Trassen zu vereinfachen sowie die Koordination von Bauarbeiten mit erheblichen Auswirkungen auf die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Strecken zu verbessern.
Die betreffenden Infrastrukturbetreiber und Trassenzuweisungsstellen erarbeiten für jeden Korridor einen Trassenkatalog, der ein harmonisiertes Angebot an internationalen Trassen enthält. Die Zuweisung dieser vorab festgelegten internationalen Trassen für Güterzüge erfolgt über eine zentrale Anlaufstelle (OneStopShop) im Auftrag der betreffenden Infrastrukturbetreiber und Trassenzuweisungsstellen. Diese Trassen haben bei der jährlichen Zuweisung eine höhere Priorität und sind ausschliesslich für Anfragen von Güterverkehrsunternehmen reserviert.
Die TVS ist Mitglied des Leitungsorgans (Verwaltungsrat) des Korridors NSRM und engagiert sich in mehreren Arbeitsgruppen. Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Terminalbetreiber können ihre Erwartungen im Rahmen von Beratungsgruppen einbringen.