Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Alpenquerender Verkehr ist jener Verkehr, der bei einem Alpenübergang den Alpenhauptkamm durchquert. Für den Strassengüterverkehr sind dies in der Schweiz Gotthard, San Bernardino, Gr. St. Bernhard und Simplon sowie im Schienenverkehr der Gotthard und der Simplon.
Erschliessung eines Geländes oder Gebäudes, das selbst nicht zur Eisenbahninfrastruktur gehört, durch Bahngleise zum Gütertransport; in der Regel in Privatbesitz.
Als zur Bestellung von Grund- und Zusatzleistungen berechtigte Antragsteller gelten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie im Güterverkehr auch andere Unternehmen, welche an der Durchführung des Eisenbahnverkehrs interessiert sind.
Das Konzept Bahn 2000 wurde in der Volksabstimmung vom 6.12.1987 mit 56,7% gutgeheissen. Die Gesamtfinanzierung von Bahn 2000 in zwei Etappen ist eines von vier Elementen der FinöV-Vorlage, die als Bau- und Finanzierungsvorlage von Volk und Ständen am 29. November 1998 mit 63,6% angenommen wurde. Mit Hilfe von Ausbauten und moderner Technologie brachte Bahn 2000 eine erhebliche Angebotsverbesserung und Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Personenverkehr (häufigere, raschere, direktere und bequemere Verbindungen). Wesentliches Element von Bahn 2000 ist das Knotenprinzip. Die erste Etappe (bis 2005) umfasste jene Bauvorhaben, die im Hinblick auf die Zielerreichung am meisten bringen (u.a. Neu- bzw. Ausbau der Linie Bern – Olten). Gleichzeitig investierten die Bahnen in Rollmaterial das bedeutend höhere Fahrgeschwindigkeiten erlaubt. Die zweite Etappe wurde in das Programm "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur"(ZEB) überführt.
Von der EU definierte internationale Strecken, auf denen prioritär grenzüberschreitender Bahngüterverkehr abgewickelt wird. Die Schweiz ist Bestandteil der Güterverkehrskorridore Zeebrugge-Antwerpen-Rotterdam-Basel-Genua (Korridor Rhein-Alpen) und Rotterdam-Antwerpen-Luxemburg-Metz-Dijon-Lyon/Basel (Korridor Nordsee-Mittelmeer) Auf diesen Korridoren wird ein Qualitätssteigerungsprogramm umgesetzt unter Beteiligung sämtlicher Akteure (Bahnen, Infrastrukturbetreiber und Staaten) aus NL, D, B, CH und I. Die Schweiz ist in den entsprechenden Korridororganisationen vertreten.
Beförderung eines von seinem Fahrer begleiteten Motorfahrzeugs mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpenquerenden Verkehr wird darunter der Bahnverlad von ganzen Lastwagen und Sattelschleppern verstanden, bei denen der Fahrer/die Fahrerin in einem separaten Begleitwagen mitreist (Rollende Landstrasse; Rola).
Die Unmöglichkeit, zwei oder mehrere sich gegenseitig behindernde Trassenanträge zuzuteilen.
Bund und die betroffenen Kantone bestellen bei den Transportunternehmen das Angebot (Leistungen) im regionalen Personenverkehr auf der Basis einer Offerte mit im Voraus bestimmten finanzielle Abgeltungen in Höhe der geplanten ungedeckten Kosten. Der Bund bestellt zudem bei den Betreibern der Bahninfrastruktur Leistungen für die Infrastruktur und Leistungen im Güterverkehr (im unbegleiteten kombinierten Verkehr und bei der Rollenden Landstrasse). Diese Abgeltungen werden als Betriebsbeiträge bezeichnet.
Regelungen, die von Bahnen für den Betrieb in ihrem Verantwortungsbereich erlassen werden und Anweisungen über die Arbeit des Personals in Betriebsprozessen enthalten
Verkehr mit Quelle und Ziel innerhalb eines bestimmten Untersuchungsgebietes, z.B. der Schweiz. Zu unterscheiden vom Ziel-/Quellverkehr, Import-, Export- und Transitverkehr.
Unter „Controlling“ versteht man die wirkungs- und ergebnisorientierte Steuerung und Koordination des Unternehmensgeschehens durch die Führung in Bezug auf konkrete Zielvorgaben. Strategisches Controlling bezieht sich auf die Aufgaben (tun wir die richtigen Dinge?) operatives Controlling auf den Vollzug derselben (tun wir die richtigen Dinge richtig?).
Prozess der Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge durch gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Zertifikaten in mehreren Ländern. Die Umsetzung erfolgt durch zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Anerkennung von Zulassungen anderer Sicherheitsbehörden.