Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Element des Trassenpreises, über den die Netzbenutzerinnen über den Mindestpreis (Grenzkosten) hinaus einen Anteil an die ungedeckten Kosten der Infrastruktur entrichten. Wird in Prozent des Verkehrserlöses berechnet.
Seitliche Höhe eines Transportgefässes (Lastwagen, Container), das im unbegleiteten oder begleiteten kombinierten Verkehr durch einen Bahntunnel transportiert wird; v.a. relevant bei der Rollenden Autobahn und dem Transport von Sattelaufliegern/Containern im unbegleiteten kombinierten Verkehr.
Transport von Gütern in einzelnen Eisenbahnwaggons oder Wagengruppen (weniger als ein Zug). Das Transportgut wird in den Eisenbahnwagen ein- oder umgeladen, geschüttet, umgepumpt usw. Die Wagen werden bei Bedarf einzeln rangiert. Die Bündelung und Sortierung der Verkehre erfolgt in der Regel über die Rangierbahnhöfe. Im EWLV können aber auch Wagen des kombinierten Verkehrs befördert werden. Konkurrenzfähig ist der EWLV vor allem dort, wo Empfänger und Absender dank einem Anschlussgleis direkt bedient werden können.
Nationales Verzeichnis der Fahrzeuge. Entsprechende Verzeichnisse existieren in jedem europäischen Land.
Unternehmen, das Personen- und/oder Güterverkehr auf eigener oder fremder Infrastruktur betreibt. In der Schweiz sind viele Bahnunternehmen sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Europäische Eisenbahnagentur ERA hat zur Aufgabe, die Integration der europäischen Eisenbahnsysteme zu fördern, indem die Sicherheit von Zügen verbessert und eine nahtlose, direkte Grenzüberquerung durch bessere Interoperabilität gewährleistet wird. Sie arbeitet wirtschaftlich tragbare technische Normen sowie Sicherheitsmassnahmen und -ziele aus. Weiter erstattet sie Bericht über die Eisenbahnsicherheit in der EU und wirkt massgeblich an der Schaffung einheitlicher Signalisierungsstandards mit. Mit dem 4. Eisenbahnpaket der EU werden die Kompetenzen der ERA im Bereich Interoperabilität gestärkt. Zudem kann sie Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen im internationalen Verkehr ausstellen. Die ERA hat ihren Hauptsitz in Valenciennes (Frankreich).
European Rail Traffic Management System (ERTMS) ist der von der EU-Kommission verwendete Oberbegriff für alle fahrzeug- und gleisseitigen Einrichtungen, die zur Lenkung und Überwachung der Zugsbewegungen dienen. Die wesentlichen Elemente sind ETCS und GSM-R.
European Train Control System (ETCS) ist das europäische Zugsteuerungs-, Zugsicherungs- und Signalgebungssystem. Es ist Bestandteil von ERTMS und eine Voraussetzung zur Erfüllung der von der EU geforderten Interoperabilität. Mit ETCS erhalten die Lokführer die Signalanweisungen direkt auf einem Bildschirm im Fahrzeug.
Güterverkehr mit Quelle innerhalb und Ziel ausserhalb der Schweiz.
Gesamtschweizerisch geltende, sicherheitsrelevante Vorschriften, die für alle Bahnunternehmen verbindlich sind und in welchen die übergeordneten Betriebsprozesse (z.B. Produktion) geregelt werden. Sie werden durch das BAV erlassen.
Das Fahrplanverfahren richtet sich nach der Fahrplanverordnung und wird mit dem Bestellverfahren koordiniert. Zu Beginn des Verfahrens wird das Fernverkehrskonzept festgelegt. Darauf basiert der Fahrplanentwurf, der den Transportunternehmen dazu dient, Änderungen im Fern- und Regionalverkehr anzubringen. Es folgt die Bereinigung zwischen den Bestellern (Kantonen und Bund) und Transportunternehmen im Detail und die Vorbereitung für die Veröffentlichung des definitiven Fahrplans.
Nationaler und internationaler Verkehr zwischen den Städten, der eigenwirtschaftlich, d.h. ohne Abgeltungen betrieben wird.
Die Vorlage wurde 2014 in einer Volksabstimmung gutgeheissen und ist seit 2016 in Kraft. Ihre Bestimmungen regeln die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur. Mit FABI wurde der Bahninfrastrukturfonds BIF geschaffen, über den sowohl Unterhalt als auch Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden. Zweiter wichtiger Bestandteil von FABI ist der Ausbauschritt 2025. Dieser enthält Ausbauprojekte im Umfang von 6,4 Milliarden Franken.
Im unterjährigen Fahrplan werden Anträge nach der Reihenfolge ihres Eintreffens bei der TVS im Rahmen der Restkapazität bearbeitet. Man spricht von „first come - first served".