Anhang zur Jahresrechnung
Anhang zur Jahresrechnung
4.5.1 Allgemein Informationen
Die Schweizerische Trassenvergabestelle (TVS) hat ihren Sitz in Bern (Schweiz), Schwarztorstrasse 31.
Die Schweizerische Trassenvergabestelle ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und seit dem 1. Januar 2021 operativ tätig. Organisationsform, Aufgaben, Organe und Finanzierung der TVS sind im Gesetz (Artikel 9d, 9f Absatz 1, 9g, 9o des Eisenbahngesetzes [EBG] vom 20. Dezember 1957 [SR 742.101]) und in der Verordnung über die Trassenvergabestelle (TVSV) vom 13. Mai 2020 (SR 742.123) verankert.
Die TVS wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt, ist autonom, verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Handelsregister eingetragen. Sie führt ein eigenes Rechnungswesen und ist unabhängig vom Bundeshaushalt.
Die TVS erhebt zur Deckung ihrer gemäss Planrechnung ungedeckten Kosten Gebühren bei den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB), auf deren Strecken sie für die Trassenvergabe zuständig ist. Sie verrechnet die Gebühren den ISB im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer (Artikel 5 Absatz 2 TVSV). Sie informiert die ISB und das BAV jährlich nach Genehmigung des Budgets und des Finanzplans über die für das nächste Jahr in Rechnung gestellten Gebühren und die Planwerte für die folgenden drei Jahre. In geringem Masse erbringt die TVS für ausländische Organisationen wie z.B. RailNetEurope Dienstleistungen.
4.5.2 Grundsätze der Rechnungslegung
Die Rechnungslegung der TVS erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER – Kern FER) und vermittelt daher ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die TVS ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Eigentum des Bundes und gehört der dezentralen Bundesverwaltung an. Sie wird gemäss Artikel 55 Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) konsolidiert.
Die Jahresrechnung der TVS wurde vom Verwaltungsrat am 5. Februar 2024 verabschiedet, vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat.
Fremdwährungsumrechnung
Transaktionen in Fremdwährung werden zu den jeweiligen aktuellen Kursen, monetäre Aktiven und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu Bilanzstichtagskursen umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Fremdwährungsgewinne oder -verluste werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Bankguthaben sowie ein Depositenguthaben bei der Eidg. Finanzverwaltung. Diese sind zu Nominalwerten bewertet.
Forderungen
Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Ausfallgefährdete Debitoren werden einzelwertberichtigt.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich notwendiger Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geplanten Nutzungsdauer.
Anlageklasse |
Nutzungsdauer (Jahre) |
Mobiliar und Einrichtungen |
10 |
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Anlagen umfassen von Dritten erworbene Lizenzen. Die immateriellen Anlagen werden zum Anschaffungswert abzüglich notwendiger Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen erfasst. Die Abschreibungen erfolgen linear bzw. systematisch über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer.
Anlageklasse |
Nutzungsdauer (Jahre) |
Software (insb. Abacus) |
3 |
Lizenzen, Know-How, Patente (CI/CD, Website) |
5 |
Wertbeeinträchtigungen
Es wird auf jeden Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen bestehen, dass der Buchwert eines Aktivums den erzielbaren Wert (der höhere Wert von Netto-Marktwert und Nutzwert) übersteigt (Wertbeeinträchtigung, Impairment). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert und die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis belastet.
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert eingesetzt. Rückstellungen werden auf der Basis des Erwartungswertes der zukünftigen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund der stichtagsbezogenen Neubeurteilung erhöht, beibehalten oder aufgelöst.
Umsatzerfassung
Dienstleistungserträge werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht wurden. Dienstleistungserträge verstehen sich nach Abzug von Gutschriften und Erlösminderungen von den für die Leistungen fakturierten Beträgen.
Personalvorsorge
Die Mitarbeitenden der TVS sind bei der PUBLICA im Vorsorgewerk Bund versichert (Art. 9n Abs. 2 EBG, SR 742.101). Das Vorsorgewerke bezweckt, die Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität zu versichern. Als Versicherte werden diejenigen Arbeitnehmenden aufgenommen, welche das 17. Altersjahr vollendet haben.
Das Vermögen des Vorsorgewerks ist in der vorliegenden Jahresrechnung nicht enthalten. In der Erfolgsrechnung werden die auf die Periode abgegrenzten Beiträge als Personalaufwand dargestellt. In der Bilanz werden die entsprechenden aktiven oder passiven Abgrenzungen beziehungsweise Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst, die sich aufgrund von vertraglichen, reglementarischen oder gesetzlichen Grundlagen ergeben. Es wird jährlich beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der Organisation ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, die Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung, die in der Schweiz nach Swiss GAAP FER 26 erstellt wird, und andere Berechnungen, welche die finanzielle Situation, die bestehende Über- beziehungsweise Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellen.
Ertragssteuern
Die TVS ist von sämtlichen direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.
Ausserbilanzgeschäfte
Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss führen und dieser Mittelabfluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet. Die Bewertung erfolgt gemäss der Höhe der zukünftigen einseitigen Leistungen und Kosten, wobei allfällige zugesicherte Gegenleistungen (z.B. Versicherungsdeckungen) berücksichtigt werden.
4.5.3 Erläuterung zur Jahresrechnung
- Flüssige Mittel
- Sachanlagen
Die Sachanlagen der TVS bestehen aus Mobiliar und Büroeinrichtungen sowie aus ICT-Anlagen.
- Immaterielle Anlagen
Die immateriellen Anlagen der TVS bestehen aus aktivierten Kosten für Software, CI usw.
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung besteht aus Ferien und Zeitguthaben (inkl. Sozialabgaben) per 31.12.2023 und weiteren Aufwandsabgrenzungen für das Geschäftsjahr 2023.
- Rückstellungen
Die Rückstellungen bestehen für Verpflichtungen aus Treueprämien und Sabbatical (inkl. Sozialabgaben) per Bilanzstichtag.
- Erlöse aus Gebühren und Abgeltungen
Die TVS finanziert sich über Gebühren der Infrastrukturbetreiberinnen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese decken die geplanten und budgetierten Kosten der TVS (Art. 9o i.V.m. Art. 9f EBG, SR 742.101).
Die anderen betrieblichen Erträge resultieren aus Dienstleistungen für RailNetEurope (RNE).
- Aufwand für eingekaufte Dienstleistungen
Gestützt auf die Fahrplanverträge stellen die ISB ihre Dienstleistungen der TVS in Rechnung.
- Personalaufwand
Per 31. Dezember betrug der Personalbestand 12.1 Vollzeitstellen.
- Raumaufwand
- Unterhalt, Reparaturen, Ersatz (URE) & Leasing Sachanlagen
- Verwaltungsaufwand
- ICT-Aufwand
- Abschreibungen
- Finanzerfolg
4.5.4 Sonstige Anhangsinformationen
Zukünftige Verpflichtungen
Raumaufwand
Die TVS hat im Jahr 2021 einen fünfjährigen Mietvertrag für die Büroräumlichkeiten abgeschlossen. Nach den ersten 3 Jahren bestehen noch Verpflichtungen für 2 Jahre in der Höhe von TCHF 125 (Vorjahr TCHF 249).
Eventualverpflichtungen
Es bestehen keine Eventualverpflichtungen per 31.12.2023.
Sonstige vom Gesetz verlangte Angaben
Der Bestand der Mitarbeitenden der TVS lag per 31.12.2023 nicht über 50 Vollzeitäquivalente (FTE).
Treuhänderisches Inkasso
Gemäss Artikel 9f Absatz 1 Buchstabe b Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) sowie Artikel 2 Buchstabe l Verordnung über die Trassenvergabestelle (TVSV; SR 742.123) ist die TVS gesetzlich beauftragt, die Trassengebühren sowie das Stornierungsentgelt im Namen und auf Rechnung der Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) bei den Trassennutzern (Eisenbahnverkehrsunternehmungen, EVU) einzuziehen und an die ISB zu überweisen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird ein eigener Buchhaltungs-Mandant "Inkasso" benutzt. Ebenso wird bei der MigrosBank ein eigenes Konto geführt, welches nur dem Zweck "Inkasso" dient.
Diese treuhänderisch geführte Buchhaltung ist nicht Bestandteil der Jahresrechnung der TVS.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 5. Februar 2024 eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven der TVS zur Folge gehabt hätten oder an dieser Stelle erwähnt werden müssten.
Bern, den 05.02.2024
4.5.5 Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
4.5.4 Bericht der Revisionsstelle Gfeller und Partner AG zur Jahresrechnung der TVS per 31. Dezember 2022