Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Die TVS ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung (Art. 9d EBG). Als dezentrale Verwaltungseinheit ist sie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK angegliedert (Anhang 3 RVOV[1]). Die gesetzlichen Organe sind der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle (Art. 9g EBG). Als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024 wählte der Bundesrat die Firma Gfeller und Partner AG, Bern.
Die TVS ist seit dem 1. Januar 2023 gegliedert in die drei Bereiche "Fahrplan und Trassenvergabe", "Digitalisierung und RINF" sowie "Zentrale Dienste".
Organigramm der TVS per 31.12.2023
Die TVS ist nicht gewinnorientiert. Sie finanziert sich über Gebühren der ISB in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese Gebühren decken den budgetierten Aufwand der TVS und werden den ISB im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer verrechnet (Art. 9o i.V.m. Art. 9f EBG; Art. 2 Bst. l TVSV). In geringem Ausmass erhielt die TVS im Jahr 2023 finanzielle Entschädigungen für Dienstleistungen, welche sie für die Vereinigung der europäischen Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenvergabestellen RailNetEurope erbrachte. Weitere Aufgaben nach Artikel 9v Absatz 4 EBG, welche über Abgeltungen des Bundes finanziert werden, hat der Bund der TVS bislang nicht übertragen.
Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungs- und Kontrollorgan der TVS und für die strategische Führung verantwortlich. Entsprechend Artikel 9h EBG besteht er aus fünf bis sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden. Der Bundesrat bestimmt auch die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren. Eine Wiederwahl ist für zwei weitere Amtsperioden möglich.
Kennzahlen Verwaltungsrat
Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in Artikel 9i EBG festgelegt. Insbesondere erarbeitet er die strategischen Ziele und legt diese dem Bundesrat zur Genehmigung vor. Er erstellt jährlich zuhanden des Eigners einen Geschäftsbericht mit revidierter Jahresrechnung und Lagebericht, wählt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer (vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat) sowie auf Antrag der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers die weiteren Geschäftsleitungsmitglieder. Er beaufsichtigt die Geschäftsleitung und verabschiedet das Budget der TVS.
Im Geschäftsjahr 2023 tagte der Verwaltungsrat fünf Mal. Zudem wurde ein Beschluss im Zirkularverfahren gefasst. Neben den üblichen Geschäften diskutierte er mit dem Geschäftsführer die künftigen strategischen Herausforderungen der TVS und er genehmigte den Risiko- und Chancenbericht 2023 sowie das Compliance-Management-Konzept. Zusätzlich führte der Verwaltungsrat eine Klausur durch.
Interessenbindungen
Der Verwaltungsrat trifft die organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten sowohl für sich selbst wie auch für die Mitarbeitenden. Die Interessenbindungen werden jährlich erhoben.
Der Verhaltenskodex der TVS zur Gewährleistung der unabhängigen Aufgabenerfüllung ist auf der Webseite publiziert. Die Einhaltung der Verhaltensanweisungen wird periodisch überprüft. Interessenbindungen werden ermittelt. Die Interessenbindungen der vom Bundesrat gewählten Verwaltungsratsmitglieder sind im Verzeichnis der Bundeskanzlei gemäss Artikel 8k RVOV[2] publiziert.
Die Geschäftsleitung ist das operative Organ der TVS. Sie nimmt die in Artikel 9j Absatz 2 EBG festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr. Insbesondere führt sie die Geschäfte, erlässt die Verfügungen, erarbeitet zuhanden des Verwaltungsrats die Geschäftsplanung und das Budget sowie weitere Entscheidungsgrundlagen und erfüllt die Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Leitung des Bereichs Zentrale Dienste wird ad interim durch den Geschäftsführer Thomas Isenmann wahrgenommen, weshalb die Geschäftsleitung im Jahr 2023 nur aus drei Personen bestand.
Kennzahlen Geschäftsleitung
Rechtliche Grundlagen
Die Arbeitsverhältnisse der Geschäftsleitung und der übrigen Mitarbeitenden richten sich nach dem Bundespersonalgesetz[3] sowie der Verordnung über das Personal der Schweizerischen Trassenvergabestelle[4] und subsidiär dazu der Bundespersonalverordnung[5]. Die Mitarbeitenden sind öffentlich-rechtlich angestellt.
Personallkennzahlen
Ende des Jahres 2023 verfügte die TVS über 14 Stellen (12,6 Vollzeitstellenäquivalente). Aufgrund einer Vakanz waren zum Jahresende 13 Personen bei der TVS beschäftigt.
Die TVS ist angewiesen auf erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten und legt grossen Wert auf die Förderung junger Mitarbeitender. Das Durchschnittsalter per 31.12.2023 des Personals inklusive Geschäftsleitung belief sich auf 49 Jahre.
Die TVS akquiriert ihr Personal hauptsächlich von den Schweizer Bahnunternehmen. Der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden betrug im Jahresdurchschnitt 28,7 %. Dies liegt zwar unter den strategischen Sollwerten für das Personalmanagement der Bundesverwaltung, jedoch über den Werten des für die Personalakquirierung relevanten Arbeitsmarktes der Schweizer Bahnunternehmen. Der Anteil der Mitarbeitenden französischer Muttersprache (Jahresdurchschnitt) erhöhte sich aufgrund der Nichtersetzung eines pensionierten Mitarbeiters sowie einer vorübergehenden Vakanz um knapp einen Prozentpunkt auf 21,3 Prozent.
Im Jahr 2023 gab es drei Personalaustritte, wobei die Person mit Personalaustritt per 31.12.2023 in den Kennzahlen mit aufgeführt ist. Zwei der Stellen wurden wiederbesetzt, wovon ein Stellenantritt anfangs Februar 2024 erfolgt. Für die dritte Stelle war Ende Dezember das Rekrutierungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Kennzahlen Personal
Personalpolitik
Die Personalpolitik der TVS orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, den strategischen Herausforderungen sowie der Zielvereinbarung mit dem Eigner. Die allgemeinen personalpolitischen Ziele der TVS sind in den vom Bundesrat genehmigten strategischen Zielen für die Periode 2021-24 festgehalten. Im Zentrum steht die Positionierung der TVS als fortschrittliche und sozial verantwortliche Arbeitgeberin, die auf dem relevanten Arbeitsmarkt attraktiv und konkurrenzfähig auftritt und dank modernen Arbeitsbedingungen qualifiziertes und motiviertes Personal anstellt und beschäftigt.
Der Erfolg der TVS hängt von den Fähigkeiten und dem Beitrag ihrer Mitarbeitenden ab. Die TVS strebt deshalb Rahmenbedingungen an, welche es den Angestellten ermöglichen, ihre Ideen, Kenntnisse und Erfahrungen zum Nutzen der TVS und zu ihrer eigenen Arbeitszufriedenheit einzubringen und diese Fähigkeiten aktuell zu halten, weiterzuentwickeln sowie laufend an sich verändernde Anforderungen anzupassen. Sie fördert die individuelle Entwicklung der Angestellten durch Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.
Personalbefragung
Die Personalbefragung 2023 erfolgte wiederum auf der Basis des Fragebogens des Bundes, welcher gegenüber dem Vorjahr aktualisiert wurde. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ergebnisse deutlich besser. In über drei Vierteln der Themengebiete war die Beurteilung um 1 bis 7 Prozentpunkte besser[6]. Bei drei Themengebieten wechselte die Bewertung von genügend zu gut und die letztjährig knapp ungenügend bewertete oberste Leitung (Geschäftsleitung) wurde dieses Jahr mit klar genügend bewertet. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2023 erstmalig erhobenen Themen wurden 73% mit gut bis sehr gut bewertet und 27% mit genügend.
Die TVS beschäftigt erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, welche sie hauptsächlich bei Bahnunternehmen akquiriert. Entsprechend pflegt sie die Sozialpartnerschaft gemäss Art. 33 BPG mit den Organisationen des Verkehrspersonals, namentlich der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, des Personalverbands für den Service Public Schweiz transfair sowie des Kaderverbands des öffentlichen Verkehrs KVöV.
Das jährliche Treffen mit den Sozialpartnern konnte aufgrund von Terminschwierigkeiten erst am 22. Januar 2024 durchgeführt werden. Thematisiert wurden die Lohnentwicklung inklusive dem Teuerungsausgleich, die Reorganisation per 1.1.2023 sowie das Ergebnis der Personalbefragung.
Qualitäts- und Risikomanagement
Das Qualitätsmanagementsystem der TVS wurde im Januar 2023 nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert. Ein zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems ist das Risiko- und Chancenmanagement. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben die strategischen und operativen Risiken und Chancen analysiert und daraus die entsprechenden Massnahmen abgeleitet.
Handlungsbedarf besteht insbesondere in Bezug auf die Wahrung der Arbeitgeberattraktivität der TVS im für sie relevanten Arbeitsmarkt der Schweizer Bahnunternehmen. In den im Jahr 2023 vorgenommenen Rekrutierungsprozessen erhielt die TVS nur wenige valable Bewerbungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die SBB im vierten Quartal des Jahres 2023 die bislang aus Kulanz gewährte Möglichkeit der Veröffentlichung von offenen Stellen der TVS in ihrem Stellenanzeiger nicht weiterführt. Dies erschwert es, dass valable Personen mit dem erforderlichen Fachwissen auf die Stellenangebote der TVS aufmerksam werden.
Die TVS setzt deshalb vermehrt auf eine aktive Kontaktaufnahme mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern und sorgt dafür, dass sie als Arbeitgeberin weiterhin eine gute Reputation in der Bahnbranche hat und potenziell interessierte Personen einen Wechsel zur TVS als karrierefördernden Zwischenschritt in ihrer Laufbahn betrachten. In den Risikofeldern mit mittelfristigem Handlungsbedarf werden die bereits laufenden Massnahmen weitergeführt.
Wie jedes Jahr führte die TVS auch im Jahr 2023 einen Kundendialog durch, in welchem die Trassen bestellenden EVU um eine Beurteilung des Trassenvergabeprozesses sowie um mögliche Verbesserungshinweise gebeten werden. Insgesamt gingen 36 Rückmeldungen ein. Die Bewältigung der ausserordentlichen Situation nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel war nicht Gegenstand der Befragung; hierfür wird im Jahr 2024 ein separater Rückblick durchgeführt. Im Vorjahresvergleich fiel die Gesamtbewertung des Trassenvergabeprozesses unverändert positiv aus. Insbesondere wurde das Dienstleistungsverhalten der TVS gewürdigt. Herausfordernd war die hohe Anzahl von sich zum Teil überlappenden Baustellen mit kapazitätseinschränkender Wirkung. Aus Sicht eines EVU verursachten die hierfür erforderlichen zahlreichen Koordinierungssitzungen einen zu grossen Aufwand. Auch die angespannte Situation an verfügbaren Gleiskapazitäten für das Abstellen von Rollmaterial wird von den EVU als herausfordernd betrachtet.
Managementsysteme
Im Juni 2023 genehmigte der Verwaltungsrat das Compliance-Management-Konzept der TVS, welches im zweiten Halbjahr umgesetzt wurde. Ebenso wendete die TVS im gesamten Geschäftsjahr 2023 das im November des Vorjahres vom Verwaltungsrat genehmigte interne Kontrollsystem IKS an.
Die vom Bundesrat genehmigten strategischen Ziele wurden insgesamt erreicht. Auch die Personalbeurteilung ergab ein gegenüber dem Vorjahr deutlich besseres Resultat. Das Ziel, dass alle Themengebiete mit mindestens "gut" bewertet werden, wurde zu 73% erreicht.
Die Erreichung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes wird jährlich durch den Bundesrat publiziert.[7]
Kennzahlen
[1] Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, SR 172.010.1.
[2] Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; SR 172.010.1
[3] BPG, SR 172.220.1
[4] PVO-TVS, SR 742.101.21.
[5] BPV, SR 172.220.111.3
[6] Maximal zu erreichende Punktzahl = 100
[7] https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/themen/finanzpolitik_grundlagen/cgov/berichterstattung_bundesrat.html
2.1 Auftrag und Zuständigkeiten
2.2 Geschäftsbezogene Aktivitäten
2.3 Corporate Governance