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Glossar und Impressum

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Glossar
 Antragsteller Als zur Bestellung von Grund- und Zusatzleistungen berechtigte Antragsteller gelten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie andere am Eisenbahnverkehr interessierte Unternehmen gemäss Artikel 9a Absatz 4 EBG.
 Bestellkonflikt Die Unmöglichkeit, zwei oder mehrere sich gegenseitig behindernde Anträge für Trassen oder Zusatzleistungen zuzuteilen.
Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) Unternehmen, das Personen- und/oder Güterverkehr auf eigener oder fremder Infrastruktur betreibt. In der Schweiz sind viele Bahnunternehmen sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch Infrastrukturbetreiberin.
 Güterverkehrskorridore Wichtige internationale Strecken gemäss der Verordnung 913/2010/EU zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr, auf denen grenzüberschreitender Schienengüterverkehr abgewickelt wird. Sie bezwecken die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenvergabestellen beim Kapazitätsangebot und der Zuweisung von grenzüberschreitenden Trassen für Güterzüge. Für die Schweiz sind vor allem die beiden Güterverkehrskorridore Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer relevant.
 Infrastrukturbetreiberin (ISB) Betreiberin und in der Regel Besitzerin von Infrastrukturanlagen für den Eisenbahnverkehr (öffentliches Eisenbahnnetz). Der grössere Teil der schweizerischen Bahngesellschaften ist sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen.
 Konfliktlösungsverhandlungen   Verfahren zur Behebung eines Bestellkonflikts. Die Trassenvergabestelle und die betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen suchen gemeinsam mit den am Konflikt beteiligten Antragstellern nach zumutbaren alternativen Trassen.
 Trasse Eine Trasse (ähnlich einem "Slot" in der Luftfahrt) ist die Berechtigung, eine bestimmte Strecke des Bahnnetzes zu fix definierten Zeiten mit einem spezifischen Zug zu befahren.
 Trassenantrag Mit "Trassenantrag" werden die jeweils am 2. Montag im April für den Jahresfahrplan sowie die im unterjährigen Fahrplan laufend durch Antragsteller eingereichten Trassenanmeldungen bezeichnet. Zur Trassenbeantragung berechtigt sind Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie an der Durchführung des Eisenbahnverkehrs interessierte Unternehmen gemäss Artikel 9a Absatz 4 EBG.
 Trassenkatalog Ab 2. Montag im Januar für das Folgejahr veröffentlichtes Angebot vorkonstruierter Trassen für den Güterverkehr auf den Nord-Süd-Achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon. Die Trassenkataloge dienen als Bestellgrundlage für Trassenanträge.
 Trassenpreis,   Trassenbenutzungsentgelt Preis, den ein Eisenbahnverkehrsunternehmen der Infrastrukturbetreiberin für die Benützung einer Trasse zu bezahlen hat. Er wird durch den Bund festgelegt. Die Grundsätze für die Festlegung finden sich im Eisenbahngesetz und in der Netzzugangsverordnung.
 Zusatzleistung Zusatzleistungen sind von den ISB angebotene Leistungen, die ein Verkehrsunternehmen zur Nutzung einer Trasse zusätzlich nachfragen kann. Beispiele sind das Abstellen von Zügen, das Rangieren in Rangierbahnhöfen usw.

 

Impressum

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweizerischen Trassenver­gabestelle im Berichtsjahr 2023. Weitergehende Informationen können dem Kaderlohnreporting (publiziert auf www.epa.admin.ch) und der Kurzberichterstattung des Bundesrates über die Erfüllung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes (publiziert auf www.efv.admin.ch) entnommen werden.

Herausgeber
Schweizerische Trassenvergabestelle
Schwarztorstrasse 31
CH-3007 Bern

info@tvs.ch
www.tvs.ch

Sprachen
Dieser Bericht wird in deutscher, französischer und italienischer Sprache herausgegeben.

Ausgabe
April 2024

Bildnachweis
Titelbild: © Keystone
Weitere Bilder: Schweizerische Trassenvergabestelle.

 

 

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