Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Auftrag
Die Schweizerische Trassenvergabestelle (TVS) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Parlament und der Bund streben mit der TVS den diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zum Schweizer Eisenbahnnetz, die optimale Nutzung der Schienenkapazitäten sowie die gesunde Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr an (Art. 9e EBG)[1]. Letztere setzt voraus, dass alle Marktteilnehmer gleiche Zugangsbedingungen zum Schweizer Eisenbahnnetz haben.
Die TVS nimmt als von EVU und anderen interessierten Dritten unabhängige Stelle die für den Zugang zum Schweizer Normalspurbahnnetz wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs ohne Diskriminierungsanreiz wahr. Dies sind die Trassenplanung, die Trassenvergabe, die Erstellung des Netzfahrplans und das Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts. Des Weiteren führt sie das Eisenbahn-Infrastrukturregister mit den für den Netzzugang erforderlichen Infrastrukturangaben und sie veröffentlicht die Investitionspläne der ISB in Koordination mit dem Bundesamt für Verkehr BAV (Art. 7 Abs. 2 KPFV[2]).
Zuständigkeit
Die TVS ist mit Ausnahme weniger, für den Netzzugang nicht relevanter Strecken für das gesamte Schweizer Normalspurnetz zuständig. Dies umfasst die folgenden ISB:
Nicht zuständig ist die TVS für das Meter- und Schmalspurnetz, da hier der freie Netzzugang derzeit keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Ebenfalls nicht zuständig ist sie für normalspurige Grenzbetriebsstrecken mit anderen Zuständigkeitsregeln aufgrund von Staatsverträgen. Dies betrifft namentlich die Strecken der Deutschen und der Österreichischen Bahnen auf Schweizer Gebiet. Für die Führung des Infrastrukturregisters gelten spezifische, durch das BAV in einer Richtlinie festgelegte Zuständigkeiten (Art. 15f Abs. 3 EBV[3]).
Bahnnetz im Zuständigkeitsbereich der TVS
[1] Eisenbahngesetz; SR 742.101.
[2] Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur; SR 742.120.
[3] Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen, Eisenbahnverordnung; SR 742.141.1.
2.1 Auftrag und Zuständigkeiten
2.2 Geschäftsbezogene Aktivitäten
2.3 Corporate Governance