Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Diese bezwecken die Verknüpfung der nationalen Eisenbahnnetze sowie die Förderung des Zugangs zu diesen Netzen. Die TSI werden im Auftrag der Europäischen Kommission ausgearbeitet.
Umschlags- und Abfertigungsanlage für den unbegleiteten und begleiteten kombinierten Verkehr (Beladung, Entladung, Verteilung, Zwischenlagerung).
Die Schweiz querender Verkehr mit Quelle und Ziel ausserhalb der Schweiz. Abzugrenzen vom Export-, Import- und Binnenverkehr mit Ziel und/oder Quelle in der Schweiz
Unter dem Begriff "TU" werden alle Unternehmungen zusammengefasst, die gewerbsmässig Personen oder Güter befördern. Dazu gehören konzessionierte und nicht konzessionierte Transportunternehmen.
Eine Trasse (ähnlich einem Slot in der Luftfahrt) ist die Berechtigung, eine bestimmte Strecke des Bahnnetzes zu definierten Zeiten mit einem spezifischen Zug (Länge, Gewicht, Profil, Geschwindigkeit) zu befahren.
Mit „Trassenantrag” werden die jeweils am 2. Montag im April für den Jahresfahrplan sowie die im unterjährigen Fahrplan durch EVU oder bestellberechtigte Dritte eingereichten Trassenanmeldungen bezeichnet.
Ab 2. Montag im Januar für das Folgejahr veröffentlichtes Angebot vorkonstruierter Trassen für den Güterverkehr auf den Nord-Süd-Achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon als Bestellgrundlage für Trassenanträge. Zum gleichen Zeitpunkt werden gestützt auf die EU-Verordnung 913/2010 zudem spezielle, international harmonisierte und gegenüber anderweitiger Nutzung geschützte Katalogtrassen publiziert.
Preis, den ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der Infrastrukturbetreiberin (ISB) für die Benützung einer Trasse zu bezahlen hat. Er umfasst den Mindestpreis (Grenzkosten) und im Personenverkehr einen Beitrag an die Deckung der Fixkosten (Deckungsbeitrag). Er wird durch den Bund festgelegt. Die Grundsätze für die Festlegung finden sich im Eisenbahngesetz und in der Netzzugangsverordnung.
Beförderung eines von seinem Fahrer nicht begleiteten Motorfahrzeuges mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beförderung von Containern und Wechselbehältern mit mehreren Verkehrsträgern (z.B. Strasse-Schiene oder Rheinschiff-Schiene).
Die Gründung des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) erfolgte 1922. Er hat zum Ziel, die Betriebsbedingungen der Bahnen zu vereinheitlichen. Heute ist er die weltweite Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnunternehmen und von Aktionen zur Weiterentwicklung des Schienenverkehrs. Zu den über 200 Mitgliedern zählen vor allem Bahnunternehmungen, Infrastrukturbetreiber und Unternehmen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bahnangebot ausüben.