Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf die einzelnen Verkehrsträger; Kenngrösse über die Anteile jedes Verkehrsträgers am Gesamtverkehr bzw. einem bestimmten Verkehrssegment (z.B. Güterverkehr).
Jede Infrastrukturbetreiberin kommuniziert die Bedingungen und Vorgaben zur Nutzung ihres Schienennetzes (Network Statement). Die TVS publiziert darin die geltenden Bestell- und Zuteilungsbedingungen für Trassen und Zusatzleistungen. Die Bedingungen gelten für alle Antragsteller und Netznutzer gleichermassen.
NNK und NNP dienen dazu, die Kapazitäten für den Güter- und Personenverkehr auf dem schweizerischen Schienennetz gleichberechtigt zu sichern und beiden Verkehrsarten langfristig ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Sie werden durch SBB Infrastruktur im Auftrag des BAV erarbeitet und gelten als zentrales Zuteilungskriterium bei der Trassenvergabe. Das NNK legt für sämtliche Abschnitte des Schienennetzes die geplante Trassennutzung durch den Personen- und Güterverkehr für eine Modellstunde fest. In den NNP wird die Trassensicherung bezogen auf die einzelnen Fahrplanjahre jeweils ab sechs Jahre vor dem jeweiligen Fahrplanjahr detailliert und bei Bedarf nachgeführt. Der Bundesrat genehmigt das NNK und das BAV die NNP. Die NNP dienen als Grundlage für die Trassenvergabe.
Eine Infrastrukturbetreiberin stellt ihr Schienennetz gegen Entgelt, den Trassenpreis, den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Zugsfahrten zur Verfügung. Der Netzzugang ermöglicht den Wettbewerb im Bahnbetrieb.
Die Netzzugangsbewilligung erlaubt es einem Eisenbahnverkehrsunternehmen, fremde Eisenbahninfrastrukturen zu befahren. Sie wird in der Schweiz durch das BAV erteilt, wenn Kriterien der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Zusätzlich ist eine Sicherheitsbescheinigung notwendig.
Neue Eisenbahn-Alpentransversale mit neuen Basistunneln durch Gotthard, Lötschberg und Ceneri. Der Lötschberg-Basistunnel wurde 2007 eröffnet, der Gotthard-Basistunnel folgt 2016 und der Ceneritunnel 2019. Die NEAT ist Voraussetzung für die Umsetzung der schweizerischen Verlagerungspolitik und verkürzt die Fahrzeiten im Personenverkehr.
Der öffentliche Verkehr umfasst verkehrliche Angebote mit regelmässigen Fahrten gemäss einem definierten Fahrplan, die von allen Personen aufgrund vorgegebener Beförderungsbestimmungen genutzt werden können. In der Schweiz umfasst der öV nicht nur Verkehrsangebote mit Bahn, Tram und Bus, sondern auch per Schiff und Seilbahn.