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Güterzug fährt durch Gras

Glossar

Transporte von Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes bestimmte Gefahren ausgehen können. Es handelt sich dabei um Gefahren für Leben und Gesundheit, für die Umwelt und für Sachwerte.

Wichtige internationale Strecken, auf denen grenzüberschreitender Schienengüterverkehr abgewickelt wird.
Für die Schweiz sind vor allem die beiden Güterverkehrskorridore Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer relevant. Die Bahnkorridore sollen mit dem einheitlichen europäischen Zugssteuerungs- und -beeinflussungssystem ERTMS ausgerüstet werden.
Seit dem 9. November 2010 ist in der EU die Verordnung 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr in Kraft. Darin wurden zusätzliche Verfahren eingeführt, um die Zusammenarbeit zwischen den europäischen ISB und Trassenvergabestellen bei der Zuweisung von grenzüberschreitenden Zugtrassen für Güterzüge zu intensivieren.

Im Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene vom 19. Dezember 2008 (GVVG) wird das Verlagerungsziel für den alpenquerenden Güterschwerverkehr auf Gesetzesstufe verankert. Das mengenmässige Ziel ist mit 650‘000 Fahrten pro Jahr umschrieben. Das Ziel soll bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden. Beim GVVG handelt es sich um die Ausführungsbestimmungen der sogenannten Alpeninitiative.

Ortsfeste Anlagen und Einrichtungen, die für die Erbringung von Transportleistungen nötig sind; im Schienenverkehr sind dies: Geleise, Streckenausrüstungen, elektrische Anlagen, Sicherungsanlagen, Bahnhöfe usw.; im Strassenverkehr sind dies: Fahrbahnen, Signalisationsanlagen, Verkehrsleitsysteme usw. Die „Sparte Infrastruktur“ im Sinne des Eisenbahngesetzes umfasst auch den Betrieb der Anlagen (den sog. Fahrdienst, d.h. die Bedienung der Sicherungsanlagen).

Betreiberin und in der Regel Besitzerin von Infrastrukturanlagen für den Eisenbahnverkehr (öffentliches Eisenbahnnetz). Der grössere Teil der schweizerischen Bahngesellschaften sind sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Finanzierung der ISB erfolgt durch Leistungsvereinbarungen.

Wer eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben will, benötigt gemäss Eisenbahngesetz eine Konzession, in der das Unternehmen berechtigt und verpflichtet wird, die Infrastruktur nach den Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung zu bauen und zu betreiben.

Die gültige Fassung der COTIF legt insbesondere einheitliche Rechtsvorschriften fest für die Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) und Gütern (CIM) sowie von gefährlichen Gütern (RID). Die COTIF wird von einer zwischenstaatlichen internationalen Organisation, der OTI verwaltet.

Als Interoperabilität bezeichnet man die Fähigkeit zur Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen, Techniken oder Organisationen. Dazu ist in der Regel die Einhaltung gemeinsamer Standards notwendig. Sie ist im europäischen Eisenbahnsystem notwendig für den sicheren und grenzüberschreitenden Zugsverkehr.

Subventionen für Investitionen der Bahnunternehmen (und in gewissen Fällen anderer Unternehmen des öffentlichen Verkehrs oder Güterverkehrs). In der Regel spricht der Bund Beiträge à-fonds-perdu (ohne Rückzahlung) oder als (zumeist zinslose) Darlehen. Investitionsbeiträge werden heute fast ausschliesslich für die Sparte Infrastruktur gewährt.

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