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Weisser Zug fährt auf Gleis

Glossar

Alpenquerender Verkehr ist jener Verkehr, der bei einem Alpenübergang den Alpenhauptkamm durchquert. Für den Strassengüterverkehr sind dies in der Schweiz Gotthard, San Bernardino, Gr. St. Bernhard und Simplon sowie im Schienenverkehr der Gotthard und der Simplon.

Erschliessung eines Geländes oder Gebäudes, das selbst nicht zur Eisenbahninfrastruktur gehört, durch Bahngleise zum Gütertransport; in der Regel in Privatbesitz.

Als zur Bestellung von Grund- und Zusatzleistungen berechtigte Antragsteller gelten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie im Güterverkehr auch andere Unternehmen, welche an der Durchführung des Eisenbahnverkehrs interessiert sind.

Das Konzept Bahn 2000 wurde in der Volksabstimmung vom 6.12.1987 mit 56,7% gutgeheissen. Die Gesamtfinanzierung von Bahn 2000 in zwei Etappen ist eines von vier Elementen der FinöV-Vorlage, die als Bau- und Finanzierungsvorlage von Volk und Ständen am 29. November 1998 mit 63,6% angenommen wurde. Mit Hilfe von Ausbauten und moderner Technologie brachte Bahn 2000 eine erhebliche Angebotsverbesserung und Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Personenverkehr (häufigere, raschere, direktere und bequemere Verbindungen). Wesentliches Element von Bahn 2000 ist das Knotenprinzip. Die erste Etappe (bis 2005) umfasste jene Bauvorhaben, die im Hinblick auf die Zielerreichung am meisten bringen (u.a. Neu- bzw. Ausbau der Linie Bern – Olten). Gleichzeitig investierten die Bahnen in Rollmaterial das bedeutend höhere Fahrgeschwindigkeiten erlaubt. Die zweite Etappe wurde in das Programm "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur"(ZEB) überführt.

Von der EU definierte internationale Strecken, auf denen prioritär grenzüberschreitender Bahngüterverkehr abgewickelt wird. Die Schweiz ist Bestandteil der Güterverkehrskorridore Zeebrugge-Antwerpen-Rotterdam-Basel-Genua (Korridor Rhein-Alpen) und Rotterdam-Antwerpen-Luxemburg-Metz-Dijon-Lyon/Basel (Korridor Nordsee-Mittelmeer) Auf diesen Korridoren wird ein Qualitätssteigerungsprogramm umgesetzt unter Beteiligung sämtlicher Akteure (Bahnen, Infrastrukturbetreiber und Staaten) aus NL, D, B, CH und I. Die Schweiz ist in den entsprechenden Korridororganisationen vertreten.

Beförderung eines von seinem Fahrer begleiteten Motorfahrzeugs mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpenquerenden Verkehr wird darunter der Bahnverlad von ganzen Lastwagen und Sattelschleppern verstanden, bei denen der Fahrer/die Fahrerin in einem separaten Begleitwagen mitreist (Rollende Landstrasse; Rola).

Die Unmöglichkeit, zwei oder mehrere sich gegenseitig behindernde Trassenanträge zuzuteilen.

Bund und die betroffenen Kantone bestellen bei den Transportunternehmen das Angebot (Leistungen) im regionalen Personenverkehr auf der Basis einer Offerte mit im Voraus bestimmten finanzielle Abgeltungen in Höhe der geplanten ungedeckten Kosten. Der Bund bestellt zudem bei den Betreibern der Bahninfrastruktur Leistungen für die Infrastruktur und Leistungen im Güterverkehr (im unbegleiteten kombinierten Verkehr und bei der Rollenden Landstrasse). Diese Abgeltungen werden als Betriebsbeiträge bezeichnet.

Regelungen, die von Bahnen für den Betrieb in ihrem Verantwortungsbereich erlassen werden und Anweisungen über die Arbeit des Personals in Betriebsprozessen enthalten

Verkehr mit Quelle und Ziel innerhalb eines bestimmten Untersuchungsgebietes, z.B. der Schweiz. Zu unterscheiden vom Ziel-/Quellverkehr, Import-, Export- und Transitverkehr.

Unter „Controlling“ versteht man die wirkungs- und ergebnisorientierte Steuerung und Koordination des Unternehmensgeschehens durch die Führung in Bezug auf konkrete Zielvorgaben. Strategisches Controlling bezieht sich auf die Aufgaben (tun wir die richtigen Dinge?) operatives Controlling auf den Vollzug derselben (tun wir die richtigen Dinge richtig?).

Prozess der Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge durch gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Zertifikaten in mehreren Ländern. Die Umsetzung erfolgt durch zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Anerkennung von Zulassungen anderer Sicherheitsbehörden.

Element des Trassenpreises, über den die Netzbenutzerinnen über den Mindestpreis (Grenzkosten) hinaus einen Anteil an die ungedeckten Kosten der Infrastruktur entrichten. Wird in Prozent des Verkehrserlöses berechnet.

Seitliche Höhe eines Transportgefässes (Lastwagen, Container), das im unbegleiteten oder begleiteten kombinierten Verkehr durch einen Bahntunnel transportiert wird; v.a. relevant bei der Rollenden Autobahn und dem Transport von Sattelaufliegern/Containern im unbegleiteten kombinierten Verkehr.

Transport von Gütern in einzelnen Eisenbahnwaggons oder Wagengruppen (weniger als ein Zug). Das Transportgut wird in den Eisenbahnwagen ein- oder umgeladen, geschüttet, umgepumpt usw. Die Wagen werden bei Bedarf einzeln rangiert. Die Bündelung und Sortierung der Verkehre erfolgt in der Regel über die Rangierbahnhöfe. Im EWLV können aber auch Wagen des kombinierten Verkehrs befördert werden. Konkurrenzfähig ist der EWLV vor allem dort, wo Empfänger und Absender dank einem Anschlussgleis direkt bedient werden können.

Nationales Verzeichnis der Fahrzeuge. Entsprechende Verzeichnisse existieren in jedem europäischen Land.

Unternehmen, das Personen- und/oder Güterverkehr auf eigener oder fremder Infrastruktur betreibt. In der Schweiz sind viele Bahnunternehmen sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Europäische Eisenbahnagentur ERA hat zur Aufgabe, die Integration der europäischen Eisenbahnsysteme zu fördern, indem die Sicherheit von Zügen verbessert und eine nahtlose, direkte Grenzüberquerung durch bessere Interoperabilität gewährleistet wird. Sie arbeitet wirtschaftlich tragbare technische Normen sowie Sicherheitsmassnahmen und -ziele aus. Weiter erstattet sie Bericht über die Eisenbahnsicherheit in der EU und wirkt massgeblich an der Schaffung einheitlicher Signalisierungsstandards mit. Mit dem 4. Eisenbahnpaket der EU werden die Kompetenzen der ERA im Bereich Interoperabilität gestärkt. Zudem kann sie Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen im internationalen Verkehr ausstellen. Die ERA hat ihren Hauptsitz in Valenciennes (Frankreich).

European Rail Traffic Management System (ERTMS) ist der von der EU-Kommission verwendete Oberbegriff für alle fahrzeug- und gleisseitigen Einrichtungen, die zur Lenkung und Überwachung der Zugsbewegungen dienen. Die wesentlichen Elemente sind ETCS und GSM-R.

European Train Control System (ETCS) ist das europäische Zugsteuerungs-, Zugsicherungs- und Signalgebungssystem. Es ist Bestandteil von ERTMS und eine Voraussetzung zur Erfüllung der von der EU geforderten Interoperabilität. Mit ETCS erhalten die Lokführer die Signalanweisungen direkt auf einem Bildschirm im Fahrzeug.

Güterverkehr mit Quelle innerhalb und Ziel ausserhalb der Schweiz.

Gesamtschweizerisch geltende, sicherheitsrelevante Vorschriften, die für alle Bahnunternehmen verbindlich sind und in welchen die übergeordneten Betriebsprozesse (z.B. Produktion) geregelt werden. Sie werden durch das BAV erlassen.

Das Fahrplanverfahren richtet sich nach der Fahrplanverordnung und wird mit dem Bestellverfahren koordiniert. Zu Beginn des Verfahrens wird das Fernverkehrskonzept festgelegt. Darauf basiert der Fahrplanentwurf, der den Transportunternehmen dazu dient, Änderungen im Fern- und Regionalverkehr anzubringen. Es folgt die Bereinigung zwischen den Bestellern (Kantonen und Bund) und Transportunternehmen im Detail und die Vorbereitung für die Veröffentlichung des definitiven Fahrplans.

Nationaler und internationaler Verkehr zwischen den Städten, der eigenwirtschaftlich, d.h. ohne Abgeltungen betrieben wird.

Die Vorlage wurde 2014 in einer Volksabstimmung gutgeheissen und ist seit 2016 in Kraft. Ihre Bestimmungen regeln die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur. Mit FABI wurde der Bahninfrastrukturfonds BIF geschaffen, über den sowohl Unterhalt als auch Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden. Zweiter wichtiger Bestandteil von FABI ist der Ausbauschritt 2025. Dieser enthält Ausbauprojekte im Umfang von 6,4 Milliarden Franken.

Im unterjährigen Fahrplan werden Anträge nach der Reihenfolge ihres Eintreffens bei der TVS im Rahmen der Restkapazität bearbeitet. Man spricht von „first come - first served".

Transporte von Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes bestimmte Gefahren ausgehen können. Es handelt sich dabei um Gefahren für Leben und Gesundheit, für die Umwelt und für Sachwerte.

Wichtige internationale Strecken, auf denen grenzüberschreitender Schienengüterverkehr abgewickelt wird.
Für die Schweiz sind vor allem die beiden Güterverkehrskorridore Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer relevant. Die Bahnkorridore sollen mit dem einheitlichen europäischen Zugssteuerungs- und -beeinflussungssystem ERTMS ausgerüstet werden.
Seit dem 9. November 2010 ist in der EU die Verordnung 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr in Kraft. Darin wurden zusätzliche Verfahren eingeführt, um die Zusammenarbeit zwischen den europäischen ISB und Trassenvergabestellen bei der Zuweisung von grenzüberschreitenden Zugtrassen für Güterzüge zu intensivieren.

Im Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene vom 19. Dezember 2008 (GVVG) wird das Verlagerungsziel für den alpenquerenden Güterschwerverkehr auf Gesetzesstufe verankert. Das mengenmässige Ziel ist mit 650‘000 Fahrten pro Jahr umschrieben. Das Ziel soll bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden. Beim GVVG handelt es sich um die Ausführungsbestimmungen der sogenannten Alpeninitiative.

Ortsfeste Anlagen und Einrichtungen, die für die Erbringung von Transportleistungen nötig sind; im Schienenverkehr sind dies: Geleise, Streckenausrüstungen, elektrische Anlagen, Sicherungsanlagen, Bahnhöfe usw.; im Strassenverkehr sind dies: Fahrbahnen, Signalisationsanlagen, Verkehrsleitsysteme usw. Die „Sparte Infrastruktur“ im Sinne des Eisenbahngesetzes umfasst auch den Betrieb der Anlagen (den sog. Fahrdienst, d.h. die Bedienung der Sicherungsanlagen).

Betreiberin und in der Regel Besitzerin von Infrastrukturanlagen für den Eisenbahnverkehr (öffentliches Eisenbahnnetz). Der grössere Teil der schweizerischen Bahngesellschaften sind sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Finanzierung der ISB erfolgt durch Leistungsvereinbarungen.

Wer eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben will, benötigt gemäss Eisenbahngesetz eine Konzession, in der das Unternehmen berechtigt und verpflichtet wird, die Infrastruktur nach den Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung zu bauen und zu betreiben.

Die gültige Fassung der COTIF legt insbesondere einheitliche Rechtsvorschriften fest für die Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) und Gütern (CIM) sowie von gefährlichen Gütern (RID). Die COTIF wird von einer zwischenstaatlichen internationalen Organisation, der OTI verwaltet.

Als Interoperabilität bezeichnet man die Fähigkeit zur Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen, Techniken oder Organisationen. Dazu ist in der Regel die Einhaltung gemeinsamer Standards notwendig. Sie ist im europäischen Eisenbahnsystem notwendig für den sicheren und grenzüberschreitenden Zugsverkehr.

Subventionen für Investitionen der Bahnunternehmen (und in gewissen Fällen anderer Unternehmen des öffentlichen Verkehrs oder Güterverkehrs). In der Regel spricht der Bund Beiträge à-fonds-perdu (ohne Rückzahlung) oder als (zumeist zinslose) Darlehen. Investitionsbeiträge werden heute fast ausschliesslich für die Sparte Infrastruktur gewährt.

Die Beförderung von Personen oder Gütern innerhalb eines Landes durch ein Fahrzeug aus einem anderen Land. Kabotage ist nur in wenigen Fällen erlaubt. Der Verkehr zwischen zwei Ländern durch ein Fahrzeug aus einem Drittland (z.B. ein Transport München-Wien durch einen Schweizer Lastwagen) wird "Grosse Kabotage" genannt.

Die Züge kommen in den grösseren Zentren (Knoten) im Stunden- oder Halbstundentakt an und fahren wenig später weiter. Die Fahrzeiten zwischen den Knoten müssen hierfür knapp weniger als 30, 60 oder 90 Minuten betragen. Die Reisenden erhalten dadurch gute Anschlüsse und minimale Umsteigezeiten. Ermöglicht einfachen und benutzerfreundlichen Fahrplan.

Multimodale, durch mehrere Verkehrsträger (in der Regel Strasse - Schiene, Binnenschiff - Schiene) erbrachte Beförderung von Gütern in Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger); durch den Übergang der Ladeeinheit zwischen den Transportmitteln ohne Wechsel des Transportgefässes wird ein Gesamtbeförderungsvorgang in einer durchgehenden Transportkette erreicht. Man unterscheidet zwischen begleitetem und unbegleitetem kombiniertem Verkehr.

Koordinationsverfahren zur Behebung eines Bestellkonflikts. Die Trassenvergabestelle und die betroffene ISB suchen gemeinsam mit den am Konflikt beteiligten EVU nach zumutbaren alternativen Trassen bzw. Zusatzleistungen.

Verfahren zur Bewertung, ob ein Produkt oder ein System die spezifischen, durch Rechtsvorschriften und Normen festgelegten Anforderungen erfüllt.

Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die in die Hoheit des Staates fällt, oder Bewilligung zur privatrechtlichen Nutzung einer öffentlichen Sache. Die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung ist konzessionspflichtig. Auch der Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur benötigt eine Konzession, in der der Eigner auf den ordnungsmässen Bau und Betrieb verpflichtet wird.

Abkommen vom 21.6.1999, in Kraft seit 1.6.2002, ersetzte das Transitabkommen zwischen CH und EU von 1992 (vollständige Ablösung per 1.1.2005). Das Landverkehrsabkommen CH-EU sichert die schweizerische Verlagerungspolitik gegenüber der EU vertraglich ab und trägt damit zur Umsetzung des Alpenschutzartikels bei; es bringt verbesserten Marktzugang auf Schiene und Strasse und eine koordinierte Politik zum Schutz des Alpenraums; zentral war die schrittweise Einführung der 40-t-Limite für Lkw im Verbund mit der Erhebung und schrittweisen Erhöhung der LSVA.

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB, siehe oben), in der die zu erbringenden Leistungen und die dafür vorgesehenen Abgeltungen und Finanzhilfen verbindlich für jeweils vier Jahre festgelegt werden.

Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf die einzelnen Verkehrsträger; Kenngrösse über die Anteile jedes Verkehrsträgers am Gesamtverkehr bzw. einem bestimmten Verkehrssegment (z.B. Güterverkehr).

Jede Infrastrukturbetreiberin kommuniziert die Bedingungen und Vorgaben zur Nutzung ihres Schienennetzes (Network Statement). Die TVS publiziert darin die geltenden Bestell- und Zuteilungsbedingungen für Trassen und Zusatzleistungen. Die Bedingungen gelten für alle Antragsteller und Netznutzer gleichermassen.

NNK und NNP dienen dazu, die Kapazitäten für den Güter- und Personenverkehr auf dem schweizerischen Schienennetz gleichberechtigt zu sichern und beiden Verkehrsarten langfristig ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Sie werden durch SBB Infrastruktur im Auftrag des BAV erarbeitet und gelten als zentrales Zuteilungskriterium bei der Trassenvergabe.
Das NNK legt für sämtliche Abschnitte des Schienennetzes die geplante Trassennutzung durch den Personen- und Güterverkehr für eine Modellstunde fest. In den NNP wird die Trassensicherung bezogen auf die einzelnen Fahrplanjahre jeweils ab sechs Jahre vor dem jeweiligen Fahrplanjahr detailliert und bei Bedarf nachgeführt. Der Bundesrat genehmigt das NNK und das BAV die NNP. Die NNP dienen als Grundlage für die Trassenvergabe.

Eine Infrastrukturbetreiberin stellt ihr Schienennetz gegen Entgelt, den Trassenpreis, den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Zugsfahrten zur Verfügung. Der Netzzugang ermöglicht den Wettbewerb im Bahnbetrieb.

Die Netzzugangsbewilligung erlaubt es einem Eisenbahnverkehrsunternehmen, fremde Eisenbahninfrastrukturen zu befahren. Sie wird in der Schweiz durch das BAV erteilt, wenn Kriterien der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Zusätzlich ist eine Sicherheitsbescheinigung notwendig.

Neue Eisenbahn-Alpentransversale mit neuen Basistunneln durch Gotthard, Lötschberg und Ceneri. Der Lötschberg-Basistunnel wurde 2007 eröffnet, der Gotthard-Basistunnel folgt 2016 und der Ceneritunnel 2019. Die NEAT ist Voraussetzung für die Umsetzung der schweizerischen Verlagerungspolitik und verkürzt die Fahrzeiten im Personenverkehr.

Der öffentliche Verkehr umfasst verkehrliche Angebote mit regelmässigen Fahrten gemäss einem definierten Fahrplan, die von allen Personen aufgrund vorgegebener Beförderungsbestimmungen genutzt werden können. In der Schweiz umfasst der öV nicht nur Verkehrsangebote mit Bahn, Tram und Bus, sondern auch per Schiff und Seilbahn.

Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Infrastrukturen von Eisenbahnen, Seilbahnen, Trolleybussen sowie der Schifffahrt, geführt vom BAV. Entspricht einem Baubewilligungsverfahren.

Scheitert bei Trassenkonflikten die Koordination, trifft die TVS die Zuteilungs- und Ablehnungsentscheide. Sie tut dies auf Basis der geltenden Prioritätenregeln, welche im Eisenbahngesetz (EBG), in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und der Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang (NZV-BAV) festgehalten sind.

Vertrag zwischen einem Antragsteller und einer Infrastrukturbetreiberin. Die Infrastrukturbetreiberin sichert dem Antragsteller über eine Bestellperiode hinaus Kapazitäten zu, der Antragsteller verspricht die Bestellung dieser Kapazitäten. Kapazitäten sind nicht exakt definierte Trassen, sondern die Gewähr, innerhalb einer zu vereinbarenden Bandbreite Trassenangebote zu erhalten.

Umfasst - in Abgrenzung vom Fern-, Orts- und (rein) touristischen Verkehr - den Personenverkehr innerhalb einer Region, einschliesslich S-Bahnen und Groberschliessung von Ortschaften, sowie den Personenverkehr mit benachbarten, auch ausländischen Regionen, beispielsweise Busverbindung in periphere Täler. Der regionale Personenverkehr wird gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten

Angebot im begleiteten kombinierten Verkehr, mit welchem ganze Lastwagen per Bahn über die Gotthard- oder Lötschberg-Simplonachse transportiert werden (inkl. Begleitwagen für Chauffeure).

Alle Eisenbahnfahrzeuge, d.h. Lokomotiven, Wagen und Triebzüge

Die Sicherheitsbescheinigung im Eisenbahnverkehr bestätigt, dass das Unternehmen aufgrund seiner Organisation mit bestimmtem Personal und entsprechenden Fahrzeugen sicher auf einer fremden Infrastruktur fahren kann.

Die Eisenbahninfrastruktur wird im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms schrittweise ausgebaut. Dieses wird vom Bund unter Einbezug der Kantone der jeweiligen Planungsregionen und der betroffenen Eisenbahnunternehmen periodisch nachgeführt. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht zum Stand des Ausbaus, zu notwendigen Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms und zum nächsten geplanten Ausbauschritt vor.

Diese bezwecken die Verknüpfung der nationalen Eisenbahnnetze sowie die Förderung des Zugangs zu diesen Netzen. Die TSI werden im Auftrag der Europäischen Kommission ausgearbeitet.

Umschlags- und Abfertigungsanlage für den unbegleiteten und begleiteten kombinierten Verkehr (Beladung, Entladung, Verteilung, Zwischenlagerung).

Die Schweiz querender Verkehr mit Quelle und Ziel ausserhalb der Schweiz. Abzugrenzen vom Export-, Import- und Binnenverkehr mit Ziel und/oder Quelle in der Schweiz

Unter dem Begriff "TU" werden alle Unternehmungen zusammengefasst, die gewerbsmässig Personen oder Güter befördern. Dazu gehören konzessionierte und nicht konzessionierte Transportunternehmen.

Eine Trasse (ähnlich einem Slot in der Luftfahrt) ist die Berechtigung, eine bestimmte Strecke des Bahnnetzes zu definierten Zeiten mit einem spezifischen Zug (Länge, Gewicht, Profil, Geschwindigkeit) zu befahren.

Mit „Trassenantrag” werden die jeweils am 2. Montag im April für den Jahresfahrplan sowie die im unterjährigen Fahrplan durch EVU oder bestellberechtigte Dritte eingereichten Trassenanmeldungen bezeichnet.

Ab 2. Montag im Januar für das Folgejahr veröffentlichtes Angebot vorkonstruierter Trassen für den Güterverkehr auf den Nord-Süd-Achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon als Bestellgrundlage für Trassenanträge.
Zum gleichen Zeitpunkt werden gestützt auf die EU-Verordnung 913/2010 zudem spezielle, international harmonisierte und gegenüber anderweitiger Nutzung geschützte Katalogtrassen publiziert.

Preis, den ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der Infrastrukturbetreiberin (ISB) für die Benützung einer Trasse zu bezahlen hat. Er umfasst den Mindestpreis (Grenzkosten) und im Personenverkehr einen Beitrag an die Deckung der Fixkosten (Deckungsbeitrag). Er wird durch den Bund festgelegt. Die Grundsätze für die Festlegung finden sich im Eisenbahngesetz und in der Netzzugangsverordnung.

Beförderung eines von seinem Fahrer nicht begleiteten Motorfahrzeuges mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beförderung von Containern und Wechselbehältern mit mehreren Verkehrsträgern (z.B. Strasse-Schiene oder Rheinschiff-Schiene).

Die Gründung des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) erfolgte 1922. Er hat zum Ziel, die Betriebsbedingungen der Bahnen zu vereinheitlichen. Heute ist er die weltweite Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnunternehmen und von Aktionen zur Weiterentwicklung des Schienenverkehrs. Zu den über 200 Mitgliedern zählen vor allem Bahnunternehmungen, Infrastrukturbetreiber und Unternehmen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bahnangebot ausüben.

Zusatzleistungen sind von den Infrastrukturbetreiberinnen angebotene Leistungen, die ein Verkehrsunternehmen zur Nutzung einer Trasse zusätzlich nachfragen kann. Beispiele sind das Abstellen von Zügen und das Rangieren in Rangierbahnhöfen

In der heutigen Form besteht sie seit 1. Mai 1985 auf der Grundlage der COTIF. Gegenwärtig umfasst die OTIF 50 Mitgliedsstaaten plus ein assoziiertes Mitglied (Jordanien). Sie ist ein Instrument der Staaten – nicht der Bahnen – mit dem Auftrag, eine einheitliche Rechtsordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern und Personen aufzustellen (Transportrecht einschliesslich des Gefahrgutrechts sowie Verfahren für die technischen Vorschriften und die Zulassung von Eisenbahnmaterial).

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