Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
1. Flüssige Mittel
2. Sacheinlagen Die Sacheinlagen der TVS bestehen aus Mobiliar und Büroeinrichtungen sowie aus ICT-Anlagen.
3. Immaterielle Anlagen Die immateriellen Anlagen der TVS bestehen aus aktivierten Kosten für Software, CI usw.
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen betreffen
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung besteht aus Ferien- und Zeitguthaben (inkl. Sozialabgaben) per 31.12.2021 und weiteren Aufwandsabgrenzungen für das Geschäftsjahr 2021.
6. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Für die Finanzierung der vor dem operativen Start anfallenden Aufbauarbeiten beantragte die TVS entsprechend Artikel 9r Abs. 2 EBG ein "Darlehen" bei der EFV. Dieses wurde in Form eines Depositenkontos bei der Tresorerie der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) bewilligt und ist innerhalb von vier Jahren zurückzubezahlen.
Weist das Konto ein Guthaben zugunsten der TVS aus, wird es unter den flüssigen Mitteln aufgeführt.
7. Rückstellungen
Die langfristige Rückstellung besteht für Verpflichtungen der TVS für Treueprämien und Sabbatical (inkl. Sozialabgaben) per 31.12.2021. Die Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Trasse Schweiz AG gingen gemäss Absatz 4 der Übergangsbestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG, SR 742.101) zur Änderung vom 28. September 2018 nach Artikel 333 OR mit sämtlichen Verpflichtungen auf die TVS über.
8. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
Die TVS finanziert sich seit ihrem operativen Start am 1.1.2021 über Gebühren der Infrastrukturbetreiberinnen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese decken die geplanten und budgetierten Kosten der TVS (Art. 9o i.V.m. Art. 9f EBG, SR 742.101).
Die anderen betrieblichen Erträge resultieren aus Dienstleistungen für RailNetEurope (RNE) und den Güterverkehrskorridor 1 (RFC 1 oder RALP).
9. Aufwand für eingekaufte Dienstleistungen
Gestützt auf die Fahrplanverträge stellen die ISB seit dem 01.01.2021 ihre Dienstleistungen der TVS in Rechnung.
10. Personalaufwand
Per 31. Dezember betrug der Personalbestand 14,5 Vollzeitstellen.
11. Raumaufwand
12. Unterhalt, Reparaturen, Ersatz (URE) & Leasing Sachanlagen
13. Verwaltungsaufwand
14. ICT-Aufwand
15. Abschreibungen
16. Finanzerfolg
Zukünftige Verpflichtungen - Raumaufwand
Die TVS hat im 2021 einen fünfjährigen Mietvertrag für die Büroräumlichkeiten abgeschlossen. Nach dem ersten Jahr bestehen noch Verpflichtungen für 4 Jahre in der Höhe von CHF 332 000.
Eventualverpflichtungen
Es bestehen keine Eventualverpflichtungen per 31.12.2021.
Treuhänderisches Inkasso
Gemäss Artikel 9f Absatz 1 Buchstabe b Eisenbahngesetz (SR 742.101; EBG) sowie Artikel 2 Buchstabe l Verordnung über die Trassenvergabestelle (SR 742.123; TVSV) ist die TVS gesetzlich beauftragt, die Trassengebühren sowie das Stornierungsentgelt im Namen und auf Rechnung der Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) bei den Trassennutzern (Eisenbahnverkehrsunternehmungen EVU) einzuziehen und an die ISB zu überweisen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird ein eigener Buchhaltungs-Mandant «Inkasso» benutzt. Ebenso wird bei PostFinance ein eigenes Konto geführt, welches nur dem Zweck «Inkasso» dient.
Diese treuhänderisch geführte Buchhaltung ist nicht Bestandteil der Jahresrechnung der TVS.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 4. Februar 2022 eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven der TVS zur Folge gehabt hätten oder an dieser Stelle erwähnt werden müssten.
Bern, den 04.02.2022
Urs Hany Dr. Thomas Isenmann Verwaltungsratspräsident Geschäftsführer