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Anhang Jahresrechnung

4.5  Anhang zur Jahresrechnung

4.5.1 Allgemeine Informationen

Die Schweizerischen Trassenvergabestelle (TVS) hat ihren Sitz in Bern (Schweiz), Schwarztor­strasse 31.

Die Schweizerische Trassenvergabestelle ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist seit dem 1. Januar 2021 operativ. Das Jahr 2021 ist somit das erste Geschäftsjahr der TVS. Da die Eröffnungsbilanz der TVS vom Bundesrat genehmigt wurde, werden diese Werte in der Bilanz als Vorjahreswerte abgebildet. Organisationsform, Aufgaben, Organe und Finanzierung der TVS sind im Gesetz (Art. 9d, 9f Abs. 1, 9g, 9o des Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101)) und der Verordnung über die Trassenvergabestelle (TVSV) vom 13. Mai 2020 (SR 742.123) verankert.

Die TVS wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt, ist autonom, verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Handelsregister eingetragen. Sie führt ein eigenes Rechnungswesen und ist unabhängig vom Bundeshaushalt.

Die TVS erhebt zur Deckung ihrer gemäss Planrechnung ungedeckten Kosten Gebühren bei den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB), auf deren Strecken sie für die Trassenvergabe zuständig ist. Sie verrechnet die Gebühren den ISB im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer. Sie informiert die ISB und das BAV jährlich nach Genehmigung des Bud­gets und des Finanzplans über die für das nächste Jahr in Rechnung gestellten Gebühren und die Planwerte für die folgenden drei Jahre. In geringem Masse erbringt die TVS für ausländi­sche Organisationen wie z.B. RailNetEurope (RNE) oder den Güterverkehrskorridor 1 (RFC 1 oder RALP) Dienstleistungen.
 

4.5.2 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Rechnungslegung der TVS erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER – Kern FER) und vermittelt daher ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die TVS ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Eigentum des Bundes und gehört der dezentralen Bundesverwaltung an. Sie wird gemäss Artikel 55 Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) konsolidiert.

Der Jahresrechnung der TVS wurde vom Verwaltungsrat am 04. Februar 2022 verabschiedet, vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat.

Fremdwährungsumrechnung

Transaktionen in Fremdwährung werden zu den jeweiligen aktuellen Kursen, monetäre Akti­ven und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu Bilanzstichtagskursen umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Fremdwährungsgewinne oder –verluste werden in der Erfolgsrech­nung erfasst.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben. Diese sind zu Nomi­nalwerten bewertet.

Forderungen

Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Ausfallgefährdete Debitoren werden einzelwertberichtigt.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich notwendiger Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geplanten Nutzungsdauer.

Anlageklasse Nutzungsdauer (Jahre)
Mobiliar und Einrichtungen                           10

 

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Anlagen umfassen von Dritten erworbene Lizenzen auf aktivierte Kosten im Zusammenhang mit der Implementierung von Software. Die immateriellen Anlagen werden zum Anschaffungswert abzüglich notwendiger Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen erfasst. Die Abschreibungen erfolgen linear bzw. systematisch über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer.

Anlageklasse Nutzungsdauer (Jahre)
Software (insb. ABACUS) 3
Lizenzen, Know-How, Patente (CI/CD, Website) 5

Wertbeeinträchtigungen

Es wird auf jeden Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen bestehen, dass der Buchwert eines Aktivums den erzielbaren Wert (der höhere Wert von Netto-Marktwert und Nutzwert) übersteigt (Wertbeeinträchtigung, Impairement). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert und die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis belastet.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert eingesetzt. Rückstellungen werden auf der Basis des Erwartungswertes der zukünftigen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund der stichtagsbezogenen Neubeurteilung erhöht, beibehalten oder aufgelöst.

Umsatzerfassung

Dienstleistungserträge werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht wurden. Dienstleistungserträge verstehen sich nach Abzug von Gutschriften und Erlösminderungen von den für die Leistungen fakturierten Beträgen.

Personalvorsorge

Die Mitarbeitenden der TVS sind bei der PUBLICA im Vorsorgewerk Bund versichert (Art. 9n Abs. 2 EBG, SR 742.101). Das Vorsorgewerke bezweckt, die Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität zu versichern. Als Versicherte werden diejenigen Arbeitnehmer aufgenommen, welche das 17. Altersjahr vollendet haben.

Das Vermögen des Vorsorgewerks ist in der vorliegenden Jahresrechnung nicht enthalten. In der Erfolgsrechnung werden die auf die Periode abgegrenzten Beiträge als Personalaufwand dargestellt. In der Bilanz werden die entsprechenden aktiven oder passiven Abgrenzungen beziehungsweise Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst, die sich aufgrund von vertraglichen, reglementarischen oder gesetzlichen Grundlagen ergeben. Es wird jährlich beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der Organisation ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, die Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung, die in der Schweiz nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden, und andere Berechnungen, welche die finanzielle Situation, die bestehende Über- beziehungsweise Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellen.

Ertragssteuern

Die TVS ist von sämtlichen direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.

Ausserbilanzgeschäfte

Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss füh­ren und dieser Mittelabfluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebil­det. Die Bewertung erfolgt gemäss der Höhe der zukünftigen einseitigen Leistungen und Kos­ten, wobei allfällige zugesicherte Gegenleistungen (z.B. Versicherungsdeckungen) berück­sichtigt werden.

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