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Bahngleise bei Nacht

Glossar

Zusatzleistungen sind von den Infrastrukturbetreiberinnen angebotene Leistungen, die ein Verkehrsunternehmen zur Nutzung einer Trasse zusätzlich nachfragen kann. Beispiele sind das Abstellen von Zügen und das Rangieren in Rangierbahnhöfen

In der heutigen Form besteht sie seit 1. Mai 1985 auf der Grundlage der COTIF. Gegenwärtig umfasst die OTIF 50 Mitgliedsstaaten plus ein assoziiertes Mitglied (Jordanien). Sie ist ein Instrument der Staaten – nicht der Bahnen – mit dem Auftrag, eine einheitliche Rechtsordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern und Personen aufzustellen (Transportrecht einschliesslich des Gefahrgutrechts sowie Verfahren für die technischen Vorschriften und die Zulassung von Eisenbahnmaterial).

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