Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Die Aufgaben einer unabhängigen Trassenvergabestelle sind durch das bilaterale Landverkehrsabkommen mit der EU definiert. Die Schweiz verpflichtete sich mit dessen Unterzeichnung zur Übernahme des ersten EU-Bahnpakets und zur gleichwertigen Weiterentwicklung des Rechts in diesem Bereich.
Das erste EU-Bahnpaket geht von der These aus, dass für das Funktionieren des mit dem freien Netzzugang bezweckten Wettbewerbs alle Marktteilnehmer dieselben Zugangsbedingungen haben müssen.
Deshalb sind beim in der Schweiz vorherrschenden Modell der integrierten Bahnen mit eigenen EVU alle für den Netzzugang wesentlichen Funktionen durch eine unabhängige Trassenvergabestelle auszuüben. Dies sind namentlich die Trassenplanung (Fahrplanerstellung) und die Trassenvergabe.
Auch die Festlegung des Trassenbenutzungsentgelts (Trassenpreis) und dessen Erhebung sind gemäss dem erstem EU-Bahnpaket für den Netzzugang wesentliche Funktionen. Da in der Schweiz der Bund das Trassenpreissystem vorgibt, hat sich der Bundesrat darauf beschränkt, der TVS lediglich das Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts zu übertragen.
Zusätzlich zu diesen Tätigkeiten hat der Bund der TVS weitere Aufgaben übertragen. Dies sind die Führung des Eisenbahn-Infrastrukturregisters und die Publikation der Investitionspläne. Mit der Übertragung der Führung des Eisenbahn-Infrastrukturregisters vom BAV auf die TVS wird die Governance verbessert, indem die Rollen des Erlasses von Richtlinien für die Registerführung (BAV) und der operativen Führung des Registers (TVS) getrennt werden.
Dokumentation Die TVS kurz erklärt