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Corporate Governance

 

2.3.1 Organe der TVS und Finanzierung

Die TVS ist als dezentrale Verwaltungseinheit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK angegliedert[1]. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle[2]. Der Bundesrat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und bezeichnet dessen Präsidentin oder Präsidenten. Der Bundesrat wählt auch die Revisionsstelle[3].

Die TVS ist nicht gewinnorientiert. Sie finanziert sich über Gebühren, welche den budgetierten Aufwand der TVS decken und den ISB in ihrem Zuständigkeitsbereich im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer verrechnet werden[4]. Weitere Aufgaben nach Artikel 9v Absatz 4 Eisenbahngesetz, welche über Abgeltungen des Bundes finanziert werden, hat der Bund der TVS bislang nicht übertragen.

 

2.3.2 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungs- und Kontrollorgan der TVS und für die strategische Führung verantwortlich. Entsprechend Artikel 9h Eisenbahngesetz besteht er aus fünf bis sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden. Der Bundesrat bestimmt auch die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren. Eine Wiederwahl ist für zwei weitere Amtsperioden möglich[5].

Die erste Vierjahresperiode des Verwaltungsrats der TVS begann am 1. Juli 2020 und endete am 30. Juni 2024. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrats verzichteten auf eine Kandidatur für eine zweite Amtsdauer. Verwaltungsratspräsident Urs Hany stellte sich altershalber nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfü-gung. Isabelle Oberson Clementi lebt seit Herbst 2023 in Ostasien und konnte ihr Verwaltungsratsmandat aus dieser Distanz nur noch erschwert ausüben.

Urs Hany war bereits seit April 2012 Verwaltungsratspräsident der Vorgängerorganisation der TVS, der Trasse Schweiz AG. Er überführte in dieser Phase die privatrechtliche Trasse Schweiz AG in die öffentlich-rechtliche Schweizerische Trassenvergabestelle TVS.

Am 15. Mai 2024 wählte der Bundesrat Emilie Brandt und Corinne Ribeli als neue Mitglieder des Verwaltungsrats und bestätigte die drei übrigen VR-Mitglieder für eine zweite Amtsperiode. Gleichzeitig wählte er Alexander Stüssi als neuen Verwaltungsratspräsidenten.


Der Verwaltungsrat der TVS bis 30.6.2024

Von links nach rechts:

Claudio Blotti    Ökonom, Direktor Ferrovie Autolinee Regionali Ticinesi (FART)
Claudia Demel       Dipl. Verkehrsökonomin, Projektleiterin trireno Verein Agglo Basel
Isabelle Oberson Clementi    lic.iur., LLM europäisches Recht
Urs Hany (Präsident)      Dipl. Bauingenieur HTL/SIA, alt Nationalrat
Alexander Stüssi (Vizepräsident)  lic.iur., Geschäftsführer Röm.-Kath. Gesamtkirchgemeinde Bern


Der Verwaltungsrat der TVS ab 1.7.2024

Von links nach rechts:

Alexander Stüssi (bisher, neu Präsident)  lic.iur., Geschäftsführer Röm.-Kath. Gesamtkirchgemeinde Bern
Emilie Brandt (neu)      Betriebswirtschaftlerin, HR & CSR Managerin Legrand (Schweiz) AG
Claudia Demel (bisher)     Dipl. Verkehrsökonomin, Projektleiterin trireno Verein Agglo Basel
Corinne Ribeli (neu)     Ing. HTL, EMBA, Leiterin Technik Bernmobil
Claudio Blotti (bisher)    Ökonom, Direktor Ferrovie Autolinee Regionali Ticinesi (FART)
 

Kennzahlen Verwaltungsrat

Schwerpunkte des Verwaltungsrats im Jahr 2024

Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in Artikel 9i Eisenbahngesetz festgelegt. Insbesondere erarbeitet er die strategischen Ziele und legt diese dem Bundesrat zur Genehmigung vor. Er erstellt jährlich zuhanden des Eigners einen Geschäftsbericht mit revidierter Jahresrechnung und Lagebericht, wählt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer (vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat) sowie auf Antrag der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers die weiteren Geschäftsleitungsmitglieder, beaufsichtigt die Geschäftsleitung und verabschiedet das Budget der TVS.

Im Jahr 2024 tagte der Verwaltungsrat viermal. Zudem wurde ein Beschluss im Zirkularverfahren gefasst. Neben den üblichen Geschäften wie die Genehmigung des Budgets, der Jahresrechnung, des Geschäftsberichts und der Berichterstattung zur Erreichung der strategischen Ziele im Jahr 2023 erliess der Verwaltungsrat die strategischen Ziele der TVS für die Jahre 2025-2028, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Des Weiteren diskutierte der Verwaltungsrat mit der Geschäftsleitung die künftigen strategischen Herausforderungen, genehmigte den Risiko- und Chancenbericht 2024 sowie das Betriebskontinuitätsmanagementsystem und er nahm von den ermittelten Betriebskontinuitätsrisiken Kenntnis.

Zudem beschloss der Verwaltungsrat anlässlich seiner Klausur vom September 2024 die Bildung je eines Verwaltungsratsausschusses Strategie und Personal. Damit reagierte er auf die anstehenden strategischen Herausforderungen und den überalterten Personalbestand der TVS mit mehreren zeitlich konzentriert anstehenden Pensionierungen. Die Ausschüsse mit dem Verwaltungsratspräsidenten und je zwei weiteren Mitgliedern werden von der Geschäftsleitung über die Arbeiten in den jeweiligen Themenbereichen informiert und diskutieren anstehende Fragen mit der Geschäftsleitung.

Interessenbindungen

Nach Art. 9i Bst. c EBG trifft der Verwaltungsrat die notwendigen Vorkehrungen zur Wahrung der Interessen der Trassenvergabestelle und zur Verhinderung von Interessenkollisionen. Dies betrifft auch die Mitglieder des Verwaltungsrats selbst. Nach Art. 9h Abs. 5 EBG dürfen Mitglieder des Verwaltungsrates weder eine wirtschaft­liche oder andere Tätigkeit ausüben noch ein Amt bekleiden, die geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Sie müssen insbesondere von Eisenbahnunternehmen unabhängig sein, die in die Zuständigkeit der Trassenvergabestelle fallen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind verpflichtet, in den Ausstand zu treten, wenn Geschäfte behandelt werden, die ihre eigenen Interessen oder Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen und juristischen Personen berühren.

Die Interessenbindungen der Mitglieder des Ver­waltungsrats und sämtlicher Mitarbeitenden werden jährlich durch den Verwaltungsratssekretär erhoben und beurteilt, letztmals im September 2024. Hierbei werden die Mitglieder des Verwaltungsrats und das Personal der TVS auch zum Umgang mit Interessenbindungen sensibilisiert. Es gibt keine Nebenbeschäftigungen, bei welchen Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können, oder die einen Um­­fang erreichen, welcher ihre Leistungsfähigkeit für die Arbeit bei der TVS vermindern. Die Interessenbindungen der Verwaltungsratsmitglieder sind im Verzeichnis der Bundeskanzlei gemäss Artikel 8k RVOV[6] publiziert.

Der Verhaltenskodex der TVS dient zur Pflege der klaren Werte und Prinzipien, denen sich die TVS zur Gewährleistung der unabhängigen Aufgabenerfüllung verpflichtet hat. Er ist auf ihrer Web­seite publiziert. Die Einhaltung der Verhaltensanweisungen wird periodisch überprüft.

Interessenbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

Name

Interessenbindung

Rechtsform

Gremium

Funktion

Alexander Stüssi

(Präsident)

Burgergemeinde Bern

Gemeinde

Parlament, Finanzkommission

Mitglied

Berner Münster Stiftung

Stiftung

Stiftungsrat

Mitglied

Claudio Blotti

Centro Sociale Onsernonese

Stiftung

Stiftungsrat

Mitglied

Raiffeisenbank Locarno

Genossenschaft

Verwaltungsrat

Mitglied

Emilie Brandt

Keine Interessenbindungen

Claudia Demel

Keine Interessenbindungen

Corinne Ribeli

Stiftung Berner Fachhochschule, Biel

Stiftung

Stiftungsrat

Kassiererin

 

2.3.3 Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist das operative Organ der TVS. Sie nimmt die in Artikel 9j Absatz 2 Eisenbahngesetz festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr. Insbesondere führt sie die Geschäfte, erlässt die Verfügungen, erarbeitet zuhanden des Verwaltungsrats die Geschäftsplanung und das Budget sowie weitere Entscheidungsgrundlagen und erfüllt die Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Die Leitung des Bereichs Zentrale Dienste wird ad interim durch den Geschäftsführer Thomas Isenmann wahrgenommen.

Kennzahlen Geschäftsleitung

  
Die Geschäftsleitung der TVS im Jahr 2024

Von links nach rechts:

Thomas Isenmann Geschäftsführer; Leiter a.i. Zentrale Dienste
Thomas Hösli Leiter Bereich Fahrplan und Trassenvergabe
Manfred Gross Leiter Bereich Digitalisierung und RINF; Führungsunterstützung und Recht

 

2.3.4 Personal und Organisation

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeitsverhältnisse der Geschäftsleitung und der übrigen Mitarbeitenden richten sich nach dem Bundespersonalgesetz[7] sowie der Verordnung über das Personal der Schweizerischen Trassenvergabestelle[8] und subsidiär dazu der Bundespersonalverordnung[9]. Die Mitarbeitenden sind öffentlich-rechtlich angestellt.

Organisation

Die TVS ist gegliedert in die drei Bereiche "Fahrplan und Trassenvergabe", "Digitalisierung und RINF (Eisenbahn-Infrastrukturregister)" sowie "Zentrale Dienste".


Die Belegschaft der TVS per Ende 2024

 

Personalkennzahlen

Ende des Jahres 2024 verfügte die TVS über 13 Mitarbeitende (12,1 Vollzeitstellenäquivalente). Zwei Stellen werden aufgrund von Vakanzen erst per Anfang Januar bzw. Mai 2025 besetzt.

Die TVS ist angewiesen auf erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten und legt grossen Wert auf die Förderung junger Mitarbeitender. Das Durchschnittsalter des Personals inklusive Geschäftsleitung ist im Vergleich zum Vorjahr um 2 Jahre gesunken und betrug Ende 2024 47,8 Jahre.

Der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden betrug im Jahresdurchschnitt 22,7 Prozent. Dies liegt zwar unter den Zielwerten des Bundes, jedoch leicht über den Werten des für die Personalakquirierung relevanten Arbeitsmarktes der Schweizer Bahnunternehmen. Der Anteil der Mitarbeitenden mit Erstsprache Französisch (Jahresdurchschnitt) reduzierte sich aufgrund einer vorübergehenden Vakanz um gut einen Prozentpunkt auf 20,1 Prozent.

Personalpolitik

Die Personalpolitik der TVS orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, den strategischen Herausforderungen sowie der Zielvereinbarung mit dem Eigner. Die allgemeinen personalpolitischen Ziele der TVS sind in den vom Bundesrat genehmigten strategischen Zielen für die Periode 2021-24[10] festgehalten. Im Zentrum steht die Positionierung der TVS als fortschrittliche und sozial verantwortungsbewusste Arbeitgeberin, die auf dem relevanten Arbeitsmarkt attraktiv und konkurrenzfähig auftritt und dank modernen Arbeitsbedingungen qualifiziertes und motiviertes Personal anstellt und beschäftigt.

Der Erfolg der TVS hängt von den Fähigkeiten und dem Beitrag ihrer Mitarbeitenden ab. Die TVS strebt deshalb Rahmenbedingungen an, welche es den Angestellten ermöglichen, ihre Ideen, Kenntnisse und Erfahrungen zum Nutzen der TVS und zu ihrer eigenen Arbeitszufriedenheit einzubringen. Die TVS unterstützt die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiten-den und ihre Anpassung an sich ändernde Anforderungen. Aus- und Weiterbildungs-massnahmen werden aktiv gefördert.

Kennzahlen Personal

 

Personalbefragung

Die Personalbefragung 2024 erfolgte wiederum auf der Basis des Fragebogens des Bundes. Insgesamt hält der Trend einer weiteren Ergebnisverbesserung an. Drei Themenbereiche wurden mit sehr gut (85 bis 100 Punkte) und 21 mit gut bewertet (65 bis 84 Punkte). Die Themenbereiche Arbeitgeberattraktivität und oberste Leitung (Geschäftsleitung) wurden als genügend beurteilt (50 bis 64 Punkte).

 

2.3.5 Kontakte mit Sozialpartnern

Die TVS agiert in der Bahnbranche und pflegt entsprechend die Sozialpartnerschaft gemäss Art. 33 Bundespersonalgesetz mit den Organisationen des Verkehrspersonals, namentlich der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, des Personalverbands für den Service Public Schweiz transfair sowie des Kaderverbands des öffentlichen Verkehrs KVöV.

Das jährliche Treffen mit den Sozialpartnern konnte aufgrund von Terminschwierigkeiten erst am 27. Januar 2025 durchgeführt werden. Thematisiert wurden die Lohnentwicklung inklusive dem Teuerungsausgleich, Personalmutationen sowie das Ergebnis der Personalbefragung 2024.

 

2.3.6 Managementsysteme

Qualitäts- und Risikomanagement

Das Qualitätsmanagementsystem der TVS ist nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert. Am 10. Januar 2024 bestand die TVS das Aufrechterhaltungsaudit. Der Auditor hielt fest, dass das Audit die höchste Verpflichtung der Geschäftsleitung der TVS bezüglich des QM-Systems zeigte und die Prozessrisiken im Managementfokus aller Prozessverantwortlichen stehen. Die Sicherstellung einer hohen Antragstellerorientierung und -zufriedenheit sei oberstes Qualitätsziel der TVS.

Ein zentraler Bestandteil des QM-Systems ist das Risiko- und Chancenmanagement. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben auch im Jahr 2024 die strategischen und operativen Risiken und Chancen analysiert und daraus die entsprechenden Massnahmen abgeleitet. Handlungsbedarf besteht insbesondere in Bezug auf die Wahrung der Arbeitgeberattraktivität der TVS im für sie relevanten Arbeitsmarkt des Schweizer Schienenverkehrs.

Die TVS ist bestrebt, als Arbeitgeberin weiterhin über eine gute Reputation in der Bahnbranche zu verfügen sowie Arbeitsbedingungen anzubieten, sodass ein Arbeitgeberwechsel zur TVS als bereichernder Zwischenschritt in der persönlichen Laufbahn betrachtet wird.

Feedback der EVU

Wie jedes Jahr führte die TVS auch im Jahr 2024 einen Kundendialog durch, in welchem die Trassen bestellenden EVU um eine Beurteilung des Trassenvergabeprozesses sowie um mögliche Verbesserungshinweise gebeten werden. Insgesamt gingen 22 Rückmeldungen ein. Im Vorjahresvergleich fiel die Gesamtbewertung des Trassenvergabeprozesses unverändert positiv aus. Insbesondere wurde das Dienstleistungsverhalten der TVS als sehr gut gewürdigt. Trotz der geringeren Anzahl kapazitätseinschränkender Baustellen wurde die Trassenvergabe für diese Phasen weiterhin als herausfordernd beurteilt. Die EVU erwähnten im Speziellen die für alle Beteiligten aufgrund umfangreicher Bauarbeiten aufwändige Koordination der Standzeitenkonflikte im Rangierbahnhof Basel.

Weitere Managementsysteme

Der Verwaltungsrat genehmigte im Jahr 2024 das Betriebskontinuitätsmanagementsystem der TVS und er nahm von den ermittelten Betriebskontinuitätsrisiken Kenntnis.

Das im Juni 2023 genehmigte Compliance-Managementsystem wurde im Jahr 2024 vollumfänglich angewendet, ebenso wie das interne Kontrollsystem IKS. Der externe Revisor hatte keine Vorbehalte zum IKS und er bestätigte, dass er in seiner Prüfung des Compliance- und des Betriebskontinuitätsmanagementsystems nicht auf Hinweise gestossen sei, welche deren Angemessenheit in Frage stellen würden.

 

2.3.7 Strategische Ziele und Kennzahlen

Die vom Bundesrat genehmigten strategischen Ziele wurden erreicht. Auch die Personalbefragung ergab ein gegenüber dem Vorjahr deutlich besseres Resultat. Das Ziel, dass alle Themengebiete mit mindestens "gut" bewertet werden, wurde zu 92% erreicht. Die Erreichung der strategischen Ziele der verselbstständigten Einheiten des Bundes wird jährlich durch den Bundesrat publiziert (Webseite der Eidg. Finanzverwaltung EFV).

Kennzahlen

Finanzielle sowie personalpolitische Kennzahlen

2024

2023

Betriebsaufwand (Tsd. Fr.)

74 481,8

72 216,7

Jahresgewinn / -verlust (Tsd. Fr.)

659,9

912,1

Gewinnreserve (Tsd. Fr.)

2 908,2

2 248,3

Bilanzsumme (Tsd. Fr.)

3 188,6

2 460,6

Personalbestand (Anzahl Vollzeitäquivalente im Jahresdurchschnitt)

11,9

12,2

Anstaltsspezifische Kennzahlen

Anzahl bearbeiteter Trassenkonflikte im Jahresfahrplanprozess

281

908

Anzahl Trassenablehnungen

  • Jahresfahrplan
  • unterjähriger Fahrplan

1

3

0

0

Anzahl unterlegener Verfahren bei der RailCom

0*

0

Technischer Deckungsgrad PUBLICA (Vorsorgewerk Bund), in %

103,7

97,5

Ökonomischer Deckungsgrad PUBLICA (Vorsorgewerk Bund), in %

91,3

89,8

Gebühren und übrige Erträge

Gebühreneinnahmen von den Infrastrukturbetreiberinnen im Zuständigkeitsbereich der TVS (Tsd. Fr.)

75 125,6

73 106,9

Übrige Erträge (Tsd. Fr.)

9,4

20,7

*   Ein laufendes Verfahren.

 

[1] Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverord-nung (RVOV), Anhang 3; SR 172.010.1

[2] Art. 9g Eisenbahngesetz (EBG); SR 742.101

[3] Art. 9k Abs. 1 Eisenbahngesetz (EBG); SR 742.101

[4] Art. 9o i.V.m. Art. 9f Eisenbahngesetz (EBG), SR 742.101

[5] Art. 9h Abs. 3 Eisenbahngesetz (EBG); SR 742.101

[6] Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; SR 172.010.1

[7] Bundespersonalgesetz (BPG), SR 172.220.1

[8] Verordnung über das Personal der Schweizeri-schen Trassenvergabestelle (PVO-TVS), SR 742.101.21

[9] Bundespersonalverordnung (BPV), SR 172.220.111.3

[10] Bundesblatt 2020, S. 9331 ff.

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