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Lagebericht

Corporate Governance

 

2.3.1 Rechtsform, Organe und Organisation

Die TVS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung (Art. 9d EBG). Als dezentrale Verwaltungseinheit ist sie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK angegliedert (Anhang 3 RVOV[1]). Die gesetzlichen Organe sind der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle (Art. 9g EBG). Als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024 wählte der Bundesrat die Firma Gfeller und Partner, Bern.

Die TVS war im Geschäftsjahr 2022 gegliedert in die drei Geschäftsbereiche

  • Fahrplan und Trassenvergabe,
  • Infrastrukturregister, IT und Systeme,
  • Internationales und Inkasso Trassenbenutzungsentgelt

sowie die beiden Supportfunktionen

  • Führungsunterstützung und Recht,
  • Ressourcen.

Der Supportbereich Führungsunterstützung und Recht unterstützt den Geschäftsführer und die Bereichsleiter in strategischen Geschäften sowie operativen und verfahrensrechtlichen Abläufen. Zudem wahrt er die Rechtsinteressen der TVS, unterstützt die Geschäftsbereiche in der Sicherstellung eines rechtskonformen Verhaltens und Arbeitens und vertritt die TVS im Falle von Klagen. Des Weiteren führt er das Vertrags- und Compliance-Management.

Der Supportbereich Ressourcen stellt die finanzielle Führung und das Personalmanagement der TVS sicher und übernimmt weitere administrative Aufgaben.

Der Geschäftsführer und die Bereichsleiter sind Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Leiterin des Supportbereichs Ressourcen wurde bei allen die Finanzen oder das Personal betreffenden Geschäftsleitungsentscheiden mit einbezogen.

Die TVS ist nicht gewinnorientiert. Sie finanziert sich über Gebühren der ISB, für welche sie als unabhängige Institution die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen diskriminierungsfrei ausübt. Diese Gebühren decken den budgetierten Aufwand der TVS und werden den ISB im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer verrechnet (Art. 9o i.V.m. Art. 9f EBG; Art. 2 Bst. l TVSV). In geringem Ausmass erhält die TVS finanzielle Entschädigungen für Dienstleistungen, welche sie für die Vereinigung der europäischen Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenvergabestellen RailNetEurope erbringt. Weitere Aufgaben nach Artikel 9v Absatz 4 EBG, welche über Abgeltungen des Bundes finanziert werden, hat der Bund der TVS bislang nicht übertragen.

Qualitäts- und Risikomanagement

Die TVS hat im Jahr 2022 den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems in Konformität zur Norm ISO 9001:2015 finalisiert. Dieses wurde im Januar 2023 zertifiziert.

Ein zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems ist das Risiko- und Chancenmanagement. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben die strategischen und operativen Risiken und Chancen analysiert und daraus die entsprechenden Massnahmen abgeleitet. Zudem hat die TVS im Jahr 2022 den Aufbau und die Dokumentation des internen Kontrollsystems (IKS) finalisiert. Die Identifikation und Bewertung der Risiken sowie die Wirksamkeit der risikominimierenden Kontrollen konnten jedoch im Geschäftsjahr 2022 noch nicht umfassend durchgeführt werden. Deshalb konnte die Revisionsstelle noch nicht bestätigen, dass die TVS im Geschäftsjahr 2022 ein den Vorgaben des schweizerischen Gesetzes entsprechendes IKS anwendete.

Organigramm der TVS per 31.12.2022

Reorganisation per 1.1.2023

Die Geschäftsleitung unterzog im Jahr 2022 die Organisation der TVS einer Überprüfung. Auslöser waren die bevorstehende Pensionierung eines Geschäftsleitungsmitglieds sowie die Ergebnisse der Umfeld- und Strategieanalyse.

Auf den 1. Januar 2023 hin wird der bisherige Bereich "Internationales und Inkasso Trassenbenutzungsentgelt" als eigenständiger Bereich aufgehoben. Die Aufgaben des bisherigen Bereichsleiters werden bestehenden Mitarbeitenden im Sinne eines Job Enrichments übertragen. Zudem wird der bisherige Aufgabenbereich Internationales in Richtung Regulationsanalyse weiterentwickelt.

Verschiedene Digitalisierungsprojekte der Bahnbranche wie namentlich TMS oder TTR (siehe Kapitel 2.3.5) werden sich auf die Zuständigkeit und die Aufgabenerfüllung der TVS direkt auswirken. Es ist daher vordringlich, dass die TVS diese Digitalisierungsprojekte eng begleitet und bei ihrer Entwicklung mitwirken kann. Die dafür erforderliche Fachkompetenz wurde im Rahmen der Reorganisation durch eine neue Stelle im Bereich Digitalisierung und RINF geschaffen.

 

2.3.2 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungs- und Kontrollorgan der TVS und für die strategische Führung der TVS verantwortlich. Entsprechend Artikel 9h EBG besteht er aus fünf bis sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden. Der Bundesrat bestimmt auch die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren. Eine Wiederwahl ist für zwei weitere Amtsperioden möglich.

Per 31.12.2022 setzt sich der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern zusammen:

Kennzahlen Verwaltungsrat

Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in Artikel 9i EBG festgelegt. Insbesondere erarbeitet er die strategischen Ziele und legt diese dem Bundesrat zur Genehmigung vor. Er erstellt jährlich zuhanden des Eigners einen Geschäftsbericht mit revidierter Jahresrechnung und Lagebericht, wählt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer (vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat) sowie auf Antrag der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers die weiteren Geschäftsleitungsmitglieder. Er beaufsichtigt die Geschäftsleitung und verabschiedet das Budget der TVS.

Im Berichtsjahr tagte der Verwaltungsrat vier Mal. Zusätzlich fasste er einen Beschluss auf dem Zirkularweg. Neben den üblichen Geschäften genehmigte er den Risiko- und Chancenbericht 2022 sowie den Aufbau und die Dokumentation des internen Kontrollsystems IKS und er diskutierte die Ergebnisse der Personalbefragung.

Interessenbindungen

Der Verwaltungsrat trifft die organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten sowohl für sich selbst wie auch für die Mitarbeitenden. Der Verhaltenskodex der TVS zur Gewährleistung der unabhängigen Aufgabenerfüllung ist auf der Webseite publiziert. Die Einhaltung der Verhaltensanweisungen wird periodisch überprüft. Interessenbindungen werden ermittelt. Die Interessenbindungen der vom Bundesrat gewählten Verwaltungsratsmitglieder sind im Verzeichnis der Bundeskanzlei gemäss Artikel 8k RVOV[2] publiziert.

 

2.3. Geschäftsleitung

Gemäss Artikel 9i EBG ernennt der Verwaltungsrat unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer der TVS sowie auf Antrag der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die Geschäftsleitung der TVS setzte sich im Jahr 2022 aus den folgenden vier Mitgliedern zusammen:

Zu allen finanz- und personalrelevanten Traktanden wurde die Verantwortliche "Ressourcen" mit einbezogen.

Die Geschäftsleitung ist das operative Organ der TVS. Sie nimmt die in Artikel 9j Absatz 2 EBG festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr. Insbesondere führt sie die Geschäfte, erlässt die Verfügungen, erarbeitet zuhanden des Verwaltungsrats die Geschäftsplanung und den Voranschlag sowie weitere Entscheidungsgrundlagen und erfüllt die Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

Kennzahlen Geschäftsleitung

 

2.3.4 Personal

Personalkennzahlen

Per 31. Dezember 2022 waren 14 Mitarbeitende, verteilt auf 13,2 Vollzeitstellen, bei der TVS tätig.

Die Arbeitsverhältnisse der Geschäftsleitung und der übrigen Mitarbeitenden richten sich nach dem Bundespersonalgesetz[3] sowie der Verordnung über das Personal der Schweizerischen Trassenvergabestelle[4] und subsidiär dazu der Bundespersonalverordnung[5]. Die Mitarbeitenden sind öffentlich-rechtlich angestellt.

Die TVS ist angewiesen auf erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten. Das Durchschnittsalter per 31.12.2022 des Personals inklusive der Geschäftsleitung beträgt 51 Jahre.

Die TVS akquiriert ihr Personal hauptsächlich von den Schweizer Bahnunternehmen. Der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozentpunkte auf 28,6%. Dies liegt zwar unter den Zielwerten des Bundes, jedoch über den Werten des für die Personalakquirierung relevanten Arbeitsmarktes der Schweizer Bahnunternehmen. Der Anteil der Mitarbeitenden französischer Muttersprache erhöhte sich um 8,1 Prozentpunkte auf 21,4%.

Im Jahr 2022 gab es drei Personalaustritte und einen Personaleintritt, wobei die Person mit Personalaustritt per 31.12.2022 noch in den Kennzahlen mit aufgeführt ist. Alle drei Stellen wurden wiederbesetzt; zwei Stellenantritte erfolgen anfangs Januar beziehungsweise anfangs Mai 2023.

Kennzahlen Personal

Personalpolitik

Die Personalpolitik der TVS basiert auf der Personalpolitik des Bundes. Sie hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit der TVS zu stärken.

Die allgemeinen personalpolitischen Ziele der TVS sind in den vom Bundesrat genehmigten strategischen Zielen für die Periode 2021-24 festgehalten. Im Zentrum steht die Positionierung der TVS als fortschrittliche und sozial verantwortliche Arbeitgeberin, die auf dem relevanten Arbeitsmarkt attraktiv und konkurrenzfähig auftritt und dank modernen Arbeitsbedingungen qualifiziertes und motiviertes Personal anstellt und beschäftigt.

Der Erfolg der TVS hängt von den Fähigkeiten und dem Beitrag ihrer Mitarbeitenden ab. Die TVS strebt deshalb Rahmenbedingungen an, welche es den Angestellten ermöglichen, ihre Ideen, Kenntnisse und Erfahrungen zum Nutzen der TVS und zu ihrer eigenen Arbeitszufriedenheit einzubringen und diese Fähigkeiten aktuell zu halten, weiterzuentwickeln sowie laufend an sich verändernde Anforderungen anzupassen. Sie fördert deshalb die individuelle Entwicklung der Angestellten durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

Personalbefragung

Die im Jahr 2022 erstmals durchgeführte Personalbefragung auf der Basis des Fragebogens des Bundes erzielte teils unbefriedigende Ergebnisse. Erfreulich ist, dass sich alle Mitarbeitenden an der Personalbefragung beteiligten. Auch erhielten die Arbeitsbedingungen[6] eine hohe (85 und mehr Punkte) bzw. mittlere positive (65 bis 84 Punkte) Beurteilung. Die Arbeitszufriedenheit wurde hingegen nur gering positiv (50 bis 64 Punkte) und die oberste Leitung mit 49 Punkten knapp negativ bewertet.[7]

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben sich intensiv mit den Ergebnissen der Personalbefragung auseinandergesetzt. Sie anerkennen den Handlungsbedarf. Die Geschäftsleitung hat zusammen mit allen Mitarbeitenden in Workshops die Gründe für die Unzufriedenheit im Detail analysiert. Dabei zeigte sich, dass die Coronapandemie mit Homeoffice und eingeschränkter Büropräsenz nicht nur die Aufbauarbeiten für die neue TVS erschwerte, sondern auch die Teambildung und die Integration der neuen Mitarbeitenden stark behindert hatte. Zusammen mit den Mitarbeitenden wurden deshalb Massnahmen definiert und terminiert, um die Arbeitszufriedenheit zu steigern und das Vertrauen in die oberste Leitung zu stärken. Diese betreffen die Teambildung, die Kommunikation durch die oberste Leitung und den Wissenstransfer über die Geschäftsbereiche hinaus sowie eine Konkretisierung der Strategie, insbesondere in Bezug auf die Rollenwahrnehmung der TVS.

Kontakte mit Sozialpartnern

Die TVS beschäftigt erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, welche sie vor allem bei den Bahnunternehmen akquiriert. Entsprechend pflegt sie die Sozialpartnerschaft gemäss Art. 33 BPG mit den Organisationen des Verkehrspersonals, namentlich der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, des Personalverbands für den Service Public Schweiz transfair sowie des Kaderverbands des öffentlichen Verkehrs KVöV.

Im Jahr 2022 einigten sich die Sozialpartner und die TVS im gegenseitigen Einvernehmen darauf, mangels Themen auf eine Besprechung zu verzichten. Fragen der Sozialpartner zu den Lohnmassnahmen, insbesondere zur Teuerungsanpassung, hat die TVS zur Zufriedenheit der Sozialpartner beantwortet.

 

2.3.5 Kooperationen und Mitgliedschaften

Insbesondere der Güterverkehr ist stark international ausgerichtet; zwei Drittel der auf dem Schweizer Bahnnetz transportierten Güter überqueren mindestens einmal die Landesgrenze. Auch der internationale Personenverkehr ist auf harmonisierte Netznutzungsbedingungen und durchgängige Trassenangebote angewiesen. Entsprechend betonte der Verwaltungsrat in den strategischen Zielen, dass die TVS mit anderen Institutionen kooperiert und in internationalen Gremien der ISB mitwirkt, soweit dies der Erfüllung der strategischen Ziele dienlich ist.

Mitwirkung in Gremien

Die TVS wirkt in folgenden internationalen Gremien mit bzw. ist Mitglied solcher Gremien:

Auf nationaler Ebene ist die TVS befreundetes Mitglied des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) sowie Mitglied der Dialog-Plattform Avenir Mobilité / Zukunft Mobilität, welche den Austausch und Wissenstransfer zwischen Akteuren der Verkehrspolitik und die Förderung der verkehrsträgerübergreifenden Zusammenarbeit bezweckt.

Mitwirkung in Projekten

Die TVS wirkt in zwei Projekten der schweizerischen bzw. europäischen Eisenbahnbranche mit.

Im Projekt "TTR for smart capacity management" (ehemals Timetabling Redesign) nehmen die europäischen ISB, Trassenvergabestellen und EVU eine Neugestaltung des Fahrplanplanungs- und Trassenvergabeprozesses vor, um diesen besser an die Marktbedürfnisse anzupassen und die nationalen Vorgehensweisen verstärkt zu harmonisieren. Die TVS arbeitet auch im schweizerischen Implementierungsprozess TTR@CH mit, in welchem die Umsetzung der einzelnen Prozessschritte massgeschneidert auf die Bedürfnisse der hiesigen Bahnlandschaft vorbereitet wird.

Die TVS wirkt zudem in der Entwicklung des künftigen Planungs- und Produktionssystems "Traffic Management System" (TMS) mit. Hierbei entwickelt die Bahnbranche unter der Leitung der SBB ein neues System für die gesamte Trassenplanung und -produktion vom Konzeptfahrplan über die Bestellung bis zur Verkehrsabwicklung. Unter Anwendung der digitalen Möglichkeiten wird die Planung und Abwicklung der Schienennetznutzung stärker automatisiert und modernisiert und die einzelnen Prozessschritte werden durchgängig miteinander verknüpft.

 

2.3.6 Risiko- und Chancenmanagement

Die TVS beurteilt jährlich die strategischen und operativen Risiken und Chancen. Das strategische Risikomanagement analysiert, ob die TVS aktuell und für die mittelfristige Zukunft die richtigen Aktivitäten zur Erfüllung des Geschäftszwecks ausübt und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen wie Ressourcen, Wissen sowie Partner- und Kundenbeziehungen gesichert hat. Das operative Risikomanagement ermittelt die Eintretenswahrscheinlichkeit möglicher Risikoszenarien in der Ausübung der Führungs-, Geschäfts- und Supportprozesse und deren Schadensausmass. Bei als bedrohlich oder unerwünscht beurteilten Risiken erarbeitet die Geschäftsleitung Massnahmen zur Risikosteuerung, deren Umsetzung und Wirksamkeit sie laufend kontrolliert. Im Rahmen des Chancenmanagements analysiert sie Ereignisse und Entwicklungen des Umfelds, welche die Erreichung des gesetzlichen Auftrags, die strategischen Ziele sowie der Qualitätsziele begünstigen können.

Es wurden keine bedrohlichen Risiken identifiziert, welche unmittelbare Handlungsmassnahmen erfordern. Die als unerwünscht beurteilten Risiken sind im Wesentlichen auf die noch nicht abgeschlossenen Aufbauarbeiten zurückzuführen. Sie betreffen insbesondere die Weiterführung des Teamentwicklungsprozesses und die Konkretisierung der Strategie. Chancen ergeben sich hauptsächlich bei der Mitwirkung der TVS in den dem Netzfahrplan vorgelagerten Phasen.

 

2.3.7 Strategische Ziele und Kennzahlen

Die vom Bundesrat genehmigten strategischen Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Der im vierten Quartal durchgeführte Kundendialog mit den Trassenbestellern bestätigte das gute bis sehr gute Dienstleistungsverhalten der TVS. Des Weiteren wurde die Anpassung des Qualitätsmanagementsystems an die neuen Aufgaben und Zuständigkeiten finalisiert. Das Qualitätsmanagementsystem wurde Mitte Januar 2023 nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert. Zudem wurden der Aufbau und die Dokumentation des internen Kontrollsystems IKS abgeschlossen. Dieses wird erstmals im Jahr 2023 umfassend angewendet. Die Erreichung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes wird jährlich durch den Bundesrat publiziert.[8]

Kennzahlen


[1]   Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, SR 172.010.1.

[2]    Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; SR 172.010.1

[3]    BPG, SR 172.220.1

[4]    PVO-TVS, SR 742.101.21.

[5]    BPV, SR 172.220.111.3

[6]   Vereinbarkeit Arbeit/Privatleben, mobiles Arbeiten, direkter Vorgesetzter, berufliche Perspektiven, Digitalisierung, Gesundheit (subjektive Einschätzung).

[7]    Maximal zu erreichende Punktzahl = 100.

 

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