Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Die Eisenbahn spielt in der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs und der Erreichung der Klimaschutzziele eine wichtige Rolle. Zwei von drei auf dem Schweizer Bahnnetz transportierten Tonnen queren mindestens einmal die Landesgrenze.
Beim Gütertransport durch die Alpen hat sie einen Marktanteil von rund 70 Prozent. Davon ist der grösste Teil Transitverkehr durch die Schweiz. Auch im Personenverkehr sind hochwertige Verbindungen in die diversen europäischen Grossstädte von Bedeutung.
Die Europäische Union strebt zur Förderung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs eine Harmonisierung der Regeln und Prozesse für den Bahnbetrieb an. Um sich mit den Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenvergabestellen hierzu abzustimmen, schuf sie das Mitwirkungsgremium PRIME (Platform of Rail Infrastructure Managers in Europe).
Sie konsultiert auch regelmässig die Interessenverbände der Bahnen. Die TVS ist sowohl Mitglied von PRIME wie auch der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen CER.
Die TVS wirkt zudem als zuständige Stelle für die Führung des Eisenbahn-Infrastrukturregisters in den entsprechenden Arbeitsgruppen der Europäischen Eisenbahn-Agentur ERA mit. Die ERA ist unter anderem für die Weiterentwicklung der Interoperabilität und die Fahrzeugsicherheit verantwortlich. Sie betreibt deshalb das europäische Infrastrukturregister (RINF), das Register zu den zugelassenen Fahrzeugtypen und das europäische Eisenbahnfahrzeugregister.
Die TVS ist zudem Mitglied der europäischen Vereinigung der Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenvergabestellen RailNetEurope (RNE). RNE treibt auf operativer und prozessualer Ebene die Harmonisierung und Förderung einheitlicher Systeme und Prozesse voran.
Dokumentation PRIME CER RNE ERA