Brotkrümelnavigation

Zufallsbild

Zug mit See im Hintergrund

Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts

Die TVS ist ab dem 1. Januar 2021 gestützt auf Artikel 9f EBG für das Inkasso der Trassenbenutzungsentgelte (Grund- und Zusatzleistungen exklusive Serviceleistungen) zuständig. Für die Bestimmung der in Rechnung zu stellenden Beträge nutzt sie die bestehenden IT-Systeme der ISB. Alle ISB sind verpflichtet, die auf ihrem Netz erbrachten Betriebs- und Zusatzleistungen aufgeschlüsselt nach den einzelnen EVU in die Systeme einzutragen oder der TVS in anderweitiger Form zur Verfügung zu stellen.

Die TVS zieht das Trassenbenutzungs- und Stornierungsentgelt im Namen und auf Rechnung der ISB ein. Ausserdem führt sie ein Monitoring der Planungs- und Abrechnungssysteme der ISB durch.

Site by WeServe