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Blauer Zug transportiert Holtz Stämme

Nutzung von Trassen und Zusatzleistungen

Die TVS koordiniert die Bestellungen für Trassen und Zusatzleistungen für die Strecken in ihrem Zuständigkeitsbereich und teilt die Nutzungsrechte zu. Sie deckt damit das Schweizer Normalspurnetz beinahe vollumfänglich ab.

Zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs ist die TVS bereits vor der Einreichung von Trassenanträgen aktiv. Sie begleitet und überprüft die Erstellung von Fahrplanstudien und die Erarbeitung von Ersatzkonzepten bei grösseren Baustellenprojekten. Zudem erstellt sie für die Nutzung der Schienennetze der ISB BLS, SBB (inkl. HBS und STB) und SOB die Bestimmungen für die Bestellung von Trassen und Zusatzleistungen in deren Network Statements. Bei den weiteren ISB im Zuständigkeitsbereich ist diese Tätigkeit mittelfristig ebenfalls vorgesehen. Bis dahin werden die Zugangsbedingungen dieser ISB hier gesammelt publiziert.

Die ISB können mit den Netznutzern Rahmenvereinbarungen abschliessen, in welchen einem Netznutzer auch über die Dauer einer Fahrplanperiode hinaus Netzkapazitäten zugesichert werden können. Werden solche Rahmenvereinbarungen angeboten, erstellt die TVS eine Rahmenkapazitätserklärung und begleitet den Prozess der Vergabe solcher Vereinbarungen.

Im Jahresfahrplanprozess sorgt die TVS für die diskriminierungsfreie Trassenvergabe. Für den Jahresfahrplan bestellen die Antragsteller rund 17'000 Trassen. Bei derart vielen Bestellungen sind Trassenkonflikte unvermeidlich. Von einem Trassenkonflikt sprechen wir, wenn sich zwei oder mehrere Netznutzungswünsche gegenseitig behindern oder ausschliessen und deshalb nicht wie gewünscht umgesetzt werden können. Treten solche Konflikte auf, sucht die TVS gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen und Fahrplanerstellern nach Alternativen, welche das Führen aller Züge zum Ziel haben. Alternativen sind zeitlich veränderte Fahrplanlagen, andere Routen oder gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte geringfügige Anpassungen der Angebotskonzepte. Die TVS leitet diese Verhandlungen als neutrale Stelle. Kann ein Konflikt nicht einvernehmlich gelöst werden, entscheidet die TVS auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen, namentlich der Prioritätenregel, wer den Zuschlag erhält.

Trassen und Zusatzleistungen können auch während des laufenden Fahrplans bestellt werden. Dies wird insbesondere bei neuen oder veränderten Angeboten im Güterverkehr oder bei Extrafahrten im Personenverkehr getan. Diese unterjährigen Trassenbestellungen beschränken sich auf die noch verfügbare Restkapazität und werden nach dem Prinzip „first come, first served“ zugeteilt (Genehmigung nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge).

Netznutzungswünsche für den laufenden Fahrplan sind für alle im Zuständigkeitsbereich der TVS liegende ISB bei der TVS einzureichen. Die TVS beauftragt die ISB mit der Fahrplanplanung und offeriert das Planungsergebnis den Antragstellern, respektive teilt ihnen die Trassen und Zusatzleistungen zu. Ausgenommen davon sind lediglich operative Bestellungen und Zuteilungen sowie solche von Extrazügen. In diesen sehr kurzfristigen Geschäften erfolgt die Bestellung und die Zuteilung direkt zwischen EVU und ISB. Die TVS überprüft die korrekte Prozessabwicklung im Nachhinein. Können Anträge nicht wie gewünscht umgesetzt werden, koordiniert die TVS die Anträge und stellt sicher, dass bestmögliche Alternativen aufgezeigt werden.

Systemtechnisch bedingt erfolgt die Bestellung und Zuteilung via TVS vorerst bei den ISB BLS, SBB (inkl. HBS und STB) und SOB. Die weiteren ISB werden sukzessive in diese Prozesse eingebunden. Die Netznutzungsbedingungen der jeweiligen ISB zeigen die aktuellen Bestellvorgaben.

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