Nutzung von Trassen und Zusatzleistungen

Koordination und Vorbereitung des Netzzugangs Die TVS koordiniert die Bestellungen für Trassen sowie Zusatzleistungen auf fast dem gesamten Schweizer Normalspurnetz und teilt die Nutzungsrechte zu. Um einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten, begleitet sie bereits im Vorfeld die vorgelagerten Fahrplanprozesse und Baustellen-Ersatzkonzepte. Zudem erstellt sie die entsprechenden Bestellbestimmungen im Network Statement der Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) und begleitet die Vergabe langfristiger Rahmenvereinbarungen.

Konfliktlösung im Jahresfahrplan Im jährlichen Planungsprozess bewältigt die TVS rund 18'000 Trassenanträge und leitet bei unvermeidbaren Trassenkonflikten als neutrale Stelle die Koordinations-Verhandlungen. Gemeinsam mit den Beteiligten sucht sie nach betrieblichen Alternativen wie veränderte Fahrzeiten oder angepasste Routen, um möglichst alle Züge führen zu können. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, entscheidet die TVS auf Basis der gesetzlichen Prioritätenregeln.

Unterjährige Bestellungen und Abwicklung Unterjährige Trassenbestellungen, zum Beispiel für neue oder veränderte Angebote im Güterverkehr oder Extrafahrten im Personenverkehr, nutzen die verbleibende Restkapazität und werden in der Reihenfolge ihres Bestelleingangs (Prinzip „first come, first served“) vergeben. Die TVS wickelt den Grossteil dieser Anträge systemtechnisch ab, beauftragt die ISB mit der Planung und teilt die Rechte zu. Lediglich sehr kurzfristige, operative Bestellungen laufen direkt zwischen Bahnunternehmen und ISB, wobei die TVS die korrekte Abwicklung im Nachgang überprüft.