Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Wir sind unabhängig und kundennah. Neutralität, Qualität und Effizienz sind unsere Leitmotive.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie das Organigramm der TVS finden sie hier.
Der Verwaltungsrat erlässt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der TVS.
Hier erfahren Sie, für welche Teile des Bahnnetzes die TVS je nach Aufgabe zuständig ist.
Die TVS übt die für den Netzzugang wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs sowie weitere ihr übertragene Aufgaben aus. Diese werden hier erläutert
Der Fahrplan ist das Ergebnis der Trassenkonstruktion. Die TVS ist verantwortlich für die Fahrplanerstellung und wirkt in allen Phasen der Erarbeitung mit.
Die Nutzung des Schienennetzes basiert auf einem Antrag oder einer Bestellung und einer Zuteilung von Nutzungsrechten. Die TVS nimmt Bestellungen entgegen und teilt Trassen sowie Zusatzleistungen zu.
Die Güterverkehrskorridore stützen die Schweizer Verlagerungspolitik. Die TVS wirkt vor allem bei der Abstimmung der angebotenen Kapazitäten und der Rahmenbedingungen mit.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist ein Entgelt zu entrichten. Die TVS ist verantwortlich, dass die von den Trassenbenutzern konsumierten Leistungen diskriminierungsfrei erfasst und abgerechnet werden.
Die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen beinhalten Informationen zu allen geplanten Projekten für den Substanzerhalt und den Ausbau sowie deren Finanzierung.
Die TVS wirkt in europäischen Institutionen und Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit, soweit dies den jeweiligen Aufgaben und Dienstleistungen dienlich ist.
Als Unternehmen des Bahn-Infrastrukturbereichs wirkt die TVS in Gremien der Schweizer Bahnbranche mit.
Im Glossar finden Sie die Erläuterung von Begriffen aus dem Tätigkeitsgebiet der TVS.
Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zur TVS sowie Grundlagen zum Netzzugang.
Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht sowie Geschäftsberichte vergangener Jahre.
Die TVS koordiniert die Bestellungen für Trassen und Zusatzleistungen für die Strecken in ihrem Zuständigkeitsbereich und teilt die Nutzungsrechte zu. Sie deckt damit das Schweizer Normalspurnetz beinahe vollumfänglich ab.
Zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs ist die TVS bereits vor der Einreichung von Trassenanträgen aktiv. Sie begleitet und überprüft die Erstellung von Fahrplanstudien und die Erarbeitung von Ersatzkonzepten bei grösseren Baustellenprojekten. Zudem erstellt sie für die Nutzung der Schienennetze der ISB BLS, SBB (inkl. HBS und STB) und SOB die Bestimmungen für die Bestellung von Trassen und Zusatzleistungen in deren Network Statements. Bei den weiteren ISB im Zuständigkeitsbereich ist diese Tätigkeit mittelfristig ebenfalls vorgesehen. Bis dahin werden die Zugangsbedingungen dieser ISB hier gesammelt publiziert.
Die ISB können mit den Netznutzern Rahmenvereinbarungen abschliessen, in welchen einem Netznutzer auch über die Dauer einer Fahrplanperiode hinaus Netzkapazitäten zugesichert werden können. Werden solche Rahmenvereinbarungen angeboten, erstellt die TVS eine Rahmenkapazitätserklärung und begleitet den Prozess der Vergabe solcher Vereinbarungen.
Im Jahresfahrplanprozess sorgt die TVS für die diskriminierungsfreie Trassenvergabe. Für den Jahresfahrplan bestellen die Antragsteller rund 17'000 Trassen. Bei derart vielen Bestellungen sind Trassenkonflikte unvermeidlich. Von einem Trassenkonflikt sprechen wir, wenn sich zwei oder mehrere Netznutzungswünsche gegenseitig behindern oder ausschliessen und deshalb nicht wie gewünscht umgesetzt werden können. Treten solche Konflikte auf, sucht die TVS gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen und Fahrplanerstellern nach Alternativen, welche das Führen aller Züge zum Ziel haben. Alternativen sind zeitlich veränderte Fahrplanlagen, andere Routen oder gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte geringfügige Anpassungen der Angebotskonzepte. Die TVS leitet diese Verhandlungen als neutrale Stelle. Kann ein Konflikt nicht einvernehmlich gelöst werden, entscheidet die TVS auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen, namentlich der Prioritätenregel, wer den Zuschlag erhält.
Trassen und Zusatzleistungen können auch während des laufenden Fahrplans bestellt werden. Dies wird insbesondere bei neuen oder veränderten Angeboten im Güterverkehr oder bei Extrafahrten im Personenverkehr getan. Diese unterjährigen Trassenbestellungen beschränken sich auf die noch verfügbare Restkapazität und werden nach dem Prinzip „first come, first served“ zugeteilt (Genehmigung nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge).
Netznutzungswünsche für den laufenden Fahrplan sind für alle im Zuständigkeitsbereich der TVS liegende ISB bei der TVS einzureichen. Die TVS beauftragt die ISB mit der Fahrplanplanung und offeriert das Planungsergebnis den Antragstellern, respektive teilt ihnen die Trassen und Zusatzleistungen zu. Ausgenommen davon sind lediglich operative Bestellungen und Zuteilungen sowie solche von Extrazügen. In diesen sehr kurzfristigen Geschäften erfolgt die Bestellung und die Zuteilung direkt zwischen EVU und ISB. Die TVS überprüft die korrekte Prozessabwicklung im Nachhinein. Können Anträge nicht wie gewünscht umgesetzt werden, koordiniert die TVS die Anträge und stellt sicher, dass bestmögliche Alternativen aufgezeigt werden.
Systemtechnisch bedingt erfolgt die Bestellung und Zuteilung via TVS vorerst bei den ISB BLS, SBB (inkl. HBS und STB) und SOB. Die weiteren ISB werden sukzessive in diese Prozesse eingebunden. Die Netznutzungsbedingungen der jeweiligen ISB zeigen die aktuellen Bestellvorgaben.
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