Infrastrukturregister
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.
Auf Basis von Art. 15f der Eisenbahnverordnung (EBV) führt die TVS ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen.