Aufgaben der TVS

Aufgaben der TVS gemäss Eisenbahngesetz

Die Aufgaben der TVS sind durch Artikel 9f des Eisenbahngesetzes definiert. 

Gewährleistung glechberechtigter Netzzugangsbedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb

Für einen funktionierenden Wettbewerb im freien Netzzugang müssen alle Marktteilnehmer gleiche Zugangsbedingungen haben. Im Schweizer Modell der integrierten Bahnen mit eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) wurden die für den freien Netzzugang wesentlichen Funktionen an die unabhängige TVS übertragen. Dies sind.

Auch die Festlegung und Erhebung des Trassenpreises ist eine für den freien Netzzugang wesentliche Funktion. Die Festlegung des Trassenpreises erfolgt weiterhin durch das Bundesamt für Verkehr.

Weitere Aufgaben der TVS

Der Bund hat der TVS zwei weitere Aufgaben zugewiesen: