Geschäftszweck und Auftrag
Die Schweizerische Trassenvergabestelle (TVS) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Kapitel 2a EBG[1] und in Artikel 1 - 2 TVSV[2] geregelt.
Die TVS ist rechtlich, organisatorisch und in ihren Entscheidungen unabhängig von Eisenbahnunternehmen (EVU) und anderen interessierten Dritten. Sie nimmt die für den Zugang zum Schweizer Normalspurbahnnetz wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetriebs diskriminierungsfrei wahr. Dies sind die Trassenplanung, die Trassenvergabe, die Erstellung des Netzfahrplans und das Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts. Des Weiteren führt sie das Eisenbahn-Infrastrukturregister und sie veröffentlicht die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) in Koordination mit dem Bundesamt für Verkehr BAV (Art. 7 Abs. 2 KPFV[3]).
Das Parlament und der Bund streben mit der TVS den diskriminierungsfreien und transparenten Netzzugang, die optimale Nutzung der Schienenkapazitäten sowie die gesunde Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr an (Art. 9e EBG). Letztere setzt voraus, dass alle Marktteilnehmer gleiche Zugangsbedingungen zum Schweizer Eisenbahnnetz haben. Die TVS ist jedoch keine Regulierungsstelle, die Diskriminierungen rechtlich ahndet, sondern vielmehr Teil des Schweizer Bahninfrastrukturbereichs.
Zuständigkeit
Die TVS ist mit Ausnahme weniger, für den Netzzugang nicht relevanter Strecken für das gesamte Schweizer Normalspurnetz zuständig. Dies umfasst die folgenden ISB:
Kürzel | Name | Strecken in Zuständigkeit der TVS |
SBB | Schweizerische Bundesbahnen | gesamtes Netz inkl. Sensetalbahn |
BLSN | BLS Netz AG | gesamtes Netz |
SOB | Schweizerische Südostbahn AG | gesamtes Netz |
HBS | Hafenbahn Schweiz AG | gesamtes Netz |
CJ | Compagnie des Chemins de fer du Jura (C.J.) SA | Porrentruy–Bonfol |
ETB | Emmentalbahn GmbH | Sumiswald-Grünen–Huttwil / Wasen i.E. |
OeBB | Oensingen-Balsthal-Bahn AG | Oensingen–Balsthal |
ST | Sursee-Triengen-Bahn AG | Hinwil–Bäretswil–Bauma; Sursee–Triengen-Winikon |
SZU | Sihltal Zürich Uetliberg Bahn AG | Zürich–Sihlbrugg; Zürich-Wiedikon–Zürich-Giesshübel |
TMR | Transports de Martigny et Régions SA | Martigny–Orsières; Sembrancher–Le Châble |
TPFI | Transports publics fribourgeois Infra-structure SA | Romont–Broc-Village; Givisiez–Murten; Muntelier–Ins |
transN | Transports Publics Neuchâtelois SA | Travers–Buttes |
Travys | TRAVYS – Transports Vallée de Joux – Yverdon-les-Bains – Ste-Croix S.A. | Le Pont–Le Brassus; Orbe–Chavornay |
Nicht zuständig ist die TVS für das Meter- und Schmalspurnetz, da hier der freie Netzzugang derzeit keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Ebenfalls nicht zuständig ist sie für normalspurige Grenzbetriebsstrecken mit anderen Zuständigkeitsregeln aufgrund von Staatsverträgen. Dies betrifft namentlich die Strecken der Deutschen und der Österreichischen Bahnen auf Schweizer Gebiet. Für die Führung des Infrastrukturregisters gelten spezifische, durch das BAV in einer Richtlinie festgelegte Zuständigkeiten (Art. 15f Abs. 3 EBV[4]).
Bahnnetz im Zuständigkeitsbereich der TVS
[1] Eisenbahngesetz; SR 742.101.
[2] Verordnung über die Trassenvergabestelle; SR 742.123.
[3] Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur; SR 742.120.
[4] Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen, Eisenbahnverordnung; SR 742.141.1.