Anhang zur JR

 

4.5.1 Allgemein Informationen

Die Schweizerische Trassenvergabestelle (TVS) hat ihren Sitz in 3007 Bern (Schweiz), Schwarztor­strasse 31.

Die TVS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Organisationsform, Aufgaben, Organe und Finanzierung der TVS sind im Gesetz (Artikel 9d, 9f Absatz 1, 9g und 9o des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 [EBG, SR 742.101]) sowie der Verordnung über die Trassenvergabestelle vom 13. Mai 2020 (TVSV, SR 742.123) verankert.

Die TVS wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt, ist autonom, verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Handelsregister eingetragen. Sie führt ein eigenes Rechnungswesen und ist unabhängig vom Bundeshaushalt.

Die TVS erhebt zur Deckung ihrer gemäss Planrechnung ungedeckten Kosten Gebühren bei den ISB, auf deren Strecken sie für die Trassenvergabe zuständig ist. Sie verrechnet die Gebühren den ISB im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer (Artikel 5 Absatz 2 TVSV). Sie informiert die ISB und das BAV jährlich nach Genehmigung des Budgets und des Finanzplans über die für das nächste Jahr in Rechnung gestellten Gebühren und die Planwerte für die folgenden drei Jahre. In geringem Masse erbringt die TVS für ausländische Organisationen wie z.B. RailNetEurope (RNE) Dienstleistungen.

 

4.5.2 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Rechnungslegung der TVS erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER – Kern FER) und vermittelt daher ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die TVS ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Eigentum des Bundes und gehört der dezentralen Bundesverwaltung an. Sie wird gemäss Artikel 55 Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) konsolidiert.

Die Jahresrechnung der TVS wurde vom Verwaltungsrat am 10. Februar 2025 zuhanden des Bundesrats verabschiedet.

Fremdwährungsumrechnung

Transaktionen in Fremdwährung werden zu den jeweiligen aktuellen Kursen, monetäre Aktiven und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu Bilanzstichtagskursen umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Fremdwährungsgewinne oder -verluste werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Bankguthaben sowie ein Depositenguthaben bei der Eidg. Finanzverwaltung. Diese sind zu Nominalwerten bewertet.

Forderungen

Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Ausfallgefährdete Debitoren werden einzelwertberichtigt. Zum Bilanzstichtag waren keine Forderungen offen.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich notwendiger Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geplanten Nutzungsdauer.

Anlageklasse Nutzungsdauer (Jahre)
Mobiliar und Einrichtungen 10

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Anlagen umfassen von Dritten erworbene Lizenzen. Die immateriellen Anlagen werden zum Anschaffungswert abzüglich notwendiger Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen erfasst. Die Abschreibungen erfolgen linear bzw. systematisch über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer.

Anlageklasse Nutzungsdauer (Jahre)
Software (insb. Abacus) 3
Lizenzen, Know-How, Patente (CI/CD, Website) 5

Wertbeeinträchtigungen

Es wird auf jeden Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen bestehen, dass der Buchwert eines Aktivums den erzielbaren Wert (der höhere Wert von Netto-Marktwert und Nutzwert) übersteigt (Wertbeeinträchtigung, Impairment). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert und die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis belastet.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert eingesetzt. Rückstellungen werden auf der Basis des Erwartungswertes der zukünftigen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund der stichtagsbezogenen Neubeurteilung erhöht, beibehalten oder aufgelöst.

Umsatzerfassung

Dienstleistungserträge werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht wurden. Dienstleistungserträge verstehen sich nach Abzug von Gutschriften und Erlösminderungen von den für die Leistungen fakturierten Beträgen.

Personalvorsorge

Die Mitarbeitenden der TVS sind bei der PUBLICA im Vorsorgewerk Bund versichert (Art. 9n Abs. 2 EBG, SR 742.101). Das Vorsorgewerk bezweckt, die Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität zu versichern. Als Versicherte werden diejenigen Arbeitnehmer aufgenommen, welche das 17. Altersjahr vollendet haben.

Das Vermögen des Vorsorgewerks ist in der vorliegenden Jahresrechnung nicht enthalten. In der Erfolgsrechnung werden die auf die Periode abgegrenzten Beiträge als Personalaufwand dargestellt. In der Bilanz werden die entsprechenden aktiven oder passiven Abgrenzungen beziehungsweise Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst, die sich aufgrund von vertraglichen, reglementarischen oder gesetzlichen Grundlagen ergeben. Es wird jährlich beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der Organisation ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, die Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung, die in der Schweiz nach Swiss GAAP FER 26 erstellt wird, und andere Berechnungen, welche die finanzielle Situation, die bestehende Über- beziehungsweise Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellen.

Ertragssteuern

Die TVS ist von sämtlichen direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.

Ausserbilanzgeschäfte

Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss führen und dieser Mittelabfluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet. Die Bewertung erfolgt gemäss der Höhe der zukünftigen einseitigen Leistungen und Kosten, wobei allfällige zugesicherte Gegenleistungen (z.B. Versicherungsdeckungen) berücksichtigt werden.

 

4.5.3 Erläuterungen zur Jahresrechnung per 31.12.2024

 

  1. Flüssige Mittel

CHF

31.12.2024

31.12.2023

MigrosBank

1 258 424

1 340 173

Eidg. Finanzverwaltung

1 762 339

1 006 563

Total Flüssige Mittel

3 020 763

2 346 736

  1. Sachanlagen

Die Sachanlagen der TVS bestehen aus Mobiliar und Büroeinrichtungen sowie aus ICT-Anlagen.

CHF

2024

2023

Anschaffungskosten

01.01.

42 674

42 674

Zugänge

15 065

0

Abgänge

0

0

31.12.

57 739

42 674

Kumulierte Abschreibungen

01.01.

15 129

9 594

Abschreibungen

5 230

5 535

Abgänge

0

0

31.12.

20 359

15 129

Nettobuchwert per 31.12.

37 380

27 545

  1. Immaterielle Anlagen

Die immateriellen Anlagen der TVS bestehen aus aktivierten Kosten für Software, CI usw.

CHF

2024

2023

Anschaffungskosten

01.01.

151 150

151 150

Zugänge

0

0

Abgänge

0

0

31.12.

151 150

151 150

     

Kumulierte Abschreibungen

01.01.

117 548

78 366

Abschreibungen

16 800

39 182

Abgänge

0

0

31.12.

134 348

117 548

Nettobuchwert per 31.12. (gerundet)

16 803

33 602

  1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

CHF

31.12.2024

31.12.2023

Verbindlichkeiten L+L gegenüber Dritten

75 905

25 655

Verbindlichkeiten L+L gegenüber nahestehenden Personen

37 165

36 516

Total Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

113 070

62 171

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen betreffen:

CHF

31.12.2024

31.12.2023

Pensionskasse PUBLICA

37 165

35 976

Eidg. Personalamt EPA

0

540

Total Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen

37 165

36 516

  1. Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung besteht aus Ferien und Zeitguthaben (inkl. Sozialabgaben) per 31.12.2024 und weiteren Aufwandsabgrenzungen für das Geschäftsjahr 2024.

  1. Rückstellungen

CHF

31.12.2024

31.12.2023

Kurzfristige Rückstellungen

0

3 000

Langfristige Rückstellungen

76 200

79 100

Total Rückstellungen

76 200

82 100

Die Rückstellungen bestehen für Verpflichtungen aus Treueprämien und Sabbatical (inkl. Sozialabgaben) per Bilanzstichtag.

  1. Erlöse aus Gebühren und Abgeltungen

CHF

2024

2023

Gebühren und Abgeltungen

75 125 584

73 106 870

Andere betriebliche Erträge

9 419

20 742

Erlöse aus Gebühren und Abgeltungen

75 135 003

73 127 612

Die TVS finanziert sich über Gebühren der ISB in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese decken die geplanten und budgetierten Kosten der TVS (Art. 9o i.V.m. Art. 9f EBG, SR 742.101).

Die anderen betrieblichen Erträge resultieren aus Dienstleistungen für RailNetEurope (RNE).

  1. Aufwand für eingekaufte Dienstleistungen

Gestützt auf die Fahrplanverträge stellen die ISB ihre Dienstleistungen der TVS in Rechnung.

CHF

2024

2023

Total Aufwand für eingekaufte Dienstleistungen

71 326 635

69 294 693

  1. Personalaufwand

CHF

2024

2023

Lohnaufwand

1 769 840

1 761 683

Sozialversicherungsaufwand

442 120

433 409

Übriger Personalaufwand

106 126

114 404

Total Personalaufwand

2 318 086

2 309 496

Per 31. Dezember betrug der Personalbestand 12,1 Vollzeitstellen.

  1. Raumaufwand

CHF

2024

2023

Miete

79 710

82 734

Nebenkosten

12 496

9 840

Reinigung

8 606

9 737

Unterhalt

443

0

Total Raumaufwand

101 255

102 311

  1. Verwaltungsaufwand

CHF

2024

2023

Versicherungen

3 469

3 014

Abgaben, Gebühren und Bewilligungen

263

172

Energie und Entsorgung

1 336

1 401

Büro- und Verwaltungsaufwand

99 785

71 409

Total Verwaltungsaufwand

104 853

75 996

  1. ICT-Aufwand

CHF

2024

2023

ICT Hard- und Software inkl. Miete

560 900

331 614

ICT Service und Support; Beratung

31 242

36 476

Total ICT-Aufwand

592 142

368 090

  1. Abschreibungen

CHF

2024

2023

Abschreibungen auf Sachanlagen

5 230

5 535

Abschreibungen auf immateriellen Anlagen

16 800

39 183

Total Abschreibungen auf Anlagevermögen

22 030

44 718

  1. Finanzerfolg

CHF

2024

2023

Finanzaufwand

-520

-4 589

Finanzertrag

7 166

5 862

Total Finanzerfolg

6 646

1 273

 

4.5.4 Sonstige Anhangsinformationen

Zukünftige Verpflichtungen

Raumaufwand

Die TVS hat im Jahr 2021 einen fünfjährigen Mietvertrag für die Büroräumlichkeiten abgeschlossen. Nach den ersten 4 Jahren besteht noch eine Verpflichtung für 1 Jahr Höhe von TCHF 82.

Eventualverpflichtungen

Es bestehen keine Eventualverpflichtungen per 31.12.2024.

Sonstige vom Gesetz verlangte Angaben

Der Bestand der Mitarbeitenden der TVS lag per 31.12.2024 nicht über 50 Vollzeitäquivalente (FTE).

Treuhänderisches Inkasso

Gemäss Art. 9f Abs. 1 Bst. b Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101) sowie Art. 2 Bst. l Verordnung über die Trassenvergabestelle (TVSV, SR 742.123) ist die TVS gesetzlich beauftragt, die Trassengebühren sowie das Stornierungsentgelt im Namen und auf Rechnung der ISB bei den Trassennutzern (Eisenbahnverkehrsunternehmungen EVU) einzuziehen und an die ISB zu überweisen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird ein eigener Buchhaltungs-Mandant "Inkasso" benutzt. Ebenso wird bei der MigrosBank ein eigenes Konto geführt, welches nur dem Zweck "Inkasso" dient.

Diese treuhänderisch geführte Buchhaltung ist nicht Bestandteil der Jahresrechnung der TVS.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 10. Februar 2025 eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven der TVS zur Folge gehabt hätten oder an dieser Stelle erwähnt werden müssten.

 

Bern, den 10. Februar 2025

 

Alexander Stüssi                                                 Dr. Thomas Isenmann
Präsident des Verwaltungsrats TVS                      Geschäftsführer

 

4.5.5 Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

CHF

2024

2023

Bilanzgewinn per 1. Januar

2 248 284

1 336 146

Jahresgewinn

659 890

912 138

Bilanzgewinn per 31. Dezember

2 908 174

2 248 284

Gewinnvortrag

2 908 174

2 248 284

 

4.5.6 Bericht der Revisionsstelle Gfeller und Partner AG zur Jahresrechnung an den
Bundesrat



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