Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts

Die TVS ist gemäss Art. 9f EBG für das Einziehen des Trassenpreises (Grund- und Zusatzleistungen) bei den Netznutzern (Eisenbahnverkehrsunternehmungen; EVU) und dessen Überweisung an die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) verantwortlich. Sie stützt sich dabei auf die Abrechnungsdaten der ISB.

Die TVS prüft stichprobenmässig die korrekte und vollständige Erfassung und Verrechnung der gefahrenen Züge.

Für die Infrastrukturbetreiberinnen ist die TVS Anlaufstelle bei Fragen und Unklarheiten bei der Berechnung der Trassenpreise.